Geblitzt in der Gemeinde Ostenfeld, auf der L 37, Höhe Wildwechsel, Höhe Haus-Nr. 4- Rat vom Fachanwalt!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, weil Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h vorgeworfen wird? Zwar drohen hier für Strafen von einem hohen Bußgeld bis zu mehreren Monaten Fahrverbot, aber ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen diese Folgen ersparen. Liefert doch das hier aufgestellte Lichtmessgerät die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Grundlage der Messung sind drei vom Gerät ausgestrahlte Lasersignale. Diese überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen benötigt wird, kann das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit berechnen. 

Sehr oft ist aber hier der Messwinkel nicht genau eingestellt. Die Folge sind dann immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben. Ist das Fahrzeug auf dem Messfoto in einer Schrägposition abgebildet, ist ebenfalls von einer Verfälschung der Werte auszugehen. Unter Umständen kann es auch zu einer Reflexion außerhalb des Verkehrs kommen, dann beruht die Messung ebenfalls auf falschen Werten. Häufig ist an dieser Messstelle auch die Eichung des Blitzers abgelaufen. Dann wird nach ständiger Rechtsprechung entweder die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge  wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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