Geblitzt in der Probezeit- Wie geht es weiter?

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Junge Fahranfänger in der Probezeit sind besonders aufgeregt, wenn sie zum ersten Mal hinter dem Lenkrad sitzen. Doch auch in dieser aufregenden Zeit gelten die Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO. Wird man in der Probezeit geblitzt, stellt sich die Frage, ab wann Konsequenzen drohen und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt.


Von jährlich 130.000 Führerschein-Neulingen kommen mehr als 30.000 nicht ohne Verlängerung und Strafen durch die Probezeit. Sollten Sie sich also in dieser Situation befinden und von dem Problem betroffen sein, sind Sie nicht alleine.

In diesem Artikel erfahren Sie, was passiert, wenn Sie in der Probezeit geblitzt werden. Ebenfalls erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, die Strafe abzuwenden oder zumindest zu reduzieren.


Wann befindet man sich in der Probezeit für die Fahrerlaubnis?

Die Probezeit ist ein Zeitraum, in dem Fahranfänger ihre Fahrerlaubnis auf Probe erhalten. In Deutschland dauert die Probezeit in der Regel zwei Jahre. In dieser Zeit sollen Fahranfänger ihre Verkehrstauglichkeit beweisen und sich an die Verkehrsregeln halten. Verstöße können gravierende Konsequenzen haben.



Wie werden Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Probezeit unterschieden?

Die Verstöße werden danach unterschieden, wie stark die  vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritten wird. Handelt es sich bloß um eine geringfügige Überschreitung oder ist es ein deutliches zu schnell fahren?


  • Geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 km/h haben für Fahranfänger vergleichsweise milde Konsequenzen.  Es läuft in der Regel auf die Zahlung von einem geringen Verwarnungsgeld hinaus.  
  • Hingegen führt das Überschreiten der Geschwindigkeitsgrenze um 21 km/h oder mehr zur Einleitung von Probezeitmaßnahmen, was in diesem Fall  als  sogenannter  A-Verstoß bezeichnet wird. A-Verstöße sind als schwerwiegende Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften  anzusehen.


Mit welcher Strafe muss man rechnen in der Probezeit bei einem A-Verstoß?

Wenn ein Fahranfänger in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß begeht, hat dies zur Folge, dass neben Bußgeldern, Punkten und möglicherweise einem Fahrverbot auch seine Probezeit verlängert wird.  Abgesehen von der zusätzlichen Verlängerung der Probezeit, handelt es sich also um die identischen Strafen wie bei einem erfahrenen Verkehrsteilnehmer. Statt der üblichen zwei Jahre beträgt die Dauer der Probezeit in diesem Fall vier Jahre. Darüber hinaus ist der Fahranfänger verpflichtet, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen.

Diese Schulungen werden von Fahrschulen angeboten und kosten in der Regel zwischen 250 und 500 Euro, die man als Betroffener selber zu zahlen hat. Ihr Ziel ist es, dass Fahranfänger sich ein sichereres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten aneignen.

Jeder Teilnehmer erhält eine Bestätigung über die Seminarteilnahme, die er bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorlegen muss. Falls der Fahranfänger nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums - üblicherweise acht Wochen - an dem Seminar teilnimmt, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Abhängig von der Schwere des Verstoßes kann die Führerscheinbehörde in Einzelfällen zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.

Sollte aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung auch ein Fahrverbot in der Probezeit angeordnet werden, so läuft in dieser Zeit, in der man seinen Führerschein nicht nutzen kann, die Probezeit auch weiter.

Mit dieser gebündelten, besonders strengen Strafe (  Bußgeld, Verlängerung der Probezeit und Aufbaukurs) verfolgt der Gesetzgeber den Zweck,  erzieherisch auf die neuen Verkehrsteilnehmer einzuwirken, da statistisch betrachtet , das Risiko wegen überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall zu verursachen bei den unerfahrenen Fahrern deutlich erhöht ist.



Wiederholter A-Verstoß in der Probezeit: Welche Strafen drohen nun?


Wenn ein Fahranfänger während der verlängerten Probezeit erneut geblitzt wird und die Geschwindigkeitsüberschreitung erneut 21 km/h oder mehr über dem Erlaubten liegt, stellt dies einen zweiten A-Verstoß dar. Als Konsequenz erhält der Fahranfänger neben einem Bußgeld mit Punkten und möglicherweise einem Fahrverbot auch eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird ihm empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, um die Gründe für seine wiederholten Verkehrsverstöße zu erörtern und eine Verhaltensänderung anzustreben. Es ist jedoch nicht verpflichtend, daran teilzunehmen.

Im Falle eines dritten A-Verstoßes während der Probezeit droht die Entziehung der Fahrerlaubnis  und es wird eine Sperrfrist hierfür erteilt. Die Fahrerlaubnis  muss also erneut beantragt werden.


Die Schwere der Strafe  erhöht sich demnach abhängig von der Häufigkeit der Verstöße. Wenn es bei der ersten Probezeitmaßnahme noch um die Sensibilisierung der Fahranfänger für die Gefahren des Straßenverkehrs geht, wird bei einem wiederholten Verstoß  angezweifelt, dass es dem Betroffenen an der Fahreignung generell mangelt.



Lohnt sich ein Einspruch gegen das Bußgeld in der Probezeit?


Drohende Punkte in Flensburg  können Fahranfänger besonders schwer treffen.

In den meisten Fällen wartet auf Fahranfänger nach einer deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit  die verpflichtende Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.


Zudem besteht im Falle von Wiederholungsverstößen die Gefahr des Entzugs der Fahrerlaubnis. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit in der Regel auf 4 Jahre.


Daher kann es in der Probezeit oft sinnvoll sein, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben, um die spezifischen Probezeit Maßnahmen und den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern.


Wenn wir für Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, prüfen wir anhand der Ermittlungsakte, ob der Vorwurf gegen Sie zutrifft und dies auch nachgewiesen werden kann.  Bei Geschwindigkeitsmessungen kann u.a. geprüft werden, ob Sie auf dem Blitzerfoto überhaupt zu erkennen sind.  Ebenfalls muss die Messung selbst ordnungsgemäß erfolgt sein und auch  ordnungsgemäß dokumentiert sein.  Sollte es hier Ungenauigkeiten geben,  kommt die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung in Betracht. In diesem  positiven Fall hätten Sie dann keine Konsequenzen wie die Probezeit Verlängerung oder das  Aufbauseminar zu befürchten.



Zusammenfassung


Konsequenzen für den Führerschein in der Probezeit haben in der Regel  erst Geschwindigkeit Überschreitungen von mehr als 20 km/h.


Ein solcher Verstoß gegen die Geschwindigkeit gilt als A-Verstoß.


Erneute A-Verstöße in der verlängerten Probezeit können zum  Entzug der Fahrerlaubnis, einer Sperre für die Wiedererteilung und einer Pflicht zur Teilnahme an einer MPU führen.


Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann nach Akteneinsicht für Sie die Erfolgsaussichten einer Verteidigung prüfen und oft die Strafe abwenden  oder zumindest reduzieren.



Fazit


Deutliches zu schnell fahren während der Probezeit kann erhebliche Auswirkungen auf den Führerschein und die Probezeit haben. Ist der Bußgeldbescheid einmal rechtskräftig, ist dies nur schwer rückgängig zu machen. Daher ist es ratsam , stets die Beratung eines Anwalts in Betracht zu ziehen. Aufgrund der kurzen Frist von 14 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids, sollte hier nicht unnötig Zeit verloren gehen und zeitnah die Kontaktaufnahme zum Anwalt erfolgen.


Haben Sie eine Rechtsschutzversicherungentstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.


Sollten Sie in der Probezeit geblitzt worden sein, senden Sie mir einfach Ihre Fragen per Mail oder rufen Sie in meiner Kanzlei in Wuppertal an:  


                            Email: kontakt@mcf-verkehrsrecht.de


                            Telefon:    0202/ 76921649


Viele der von mir betreuten Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung konnten eingestellt werden. Da die Korrespondenz in solchen Verfahren in der Regel auch rein online oder telefonisch erfolgen kann, ist auch ein Kanzleibesuch nicht nötig.  Ihre rechtliche Beratung kann daher ortsunabhängig erfolgen.



Die anwaltliche Erstberatung ist kostenlos und begründet keine Verpflichtung.




Foto(s): https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-der-auf-motorrad-reitet-2902372/

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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