Geblitzt in Esgrus, OT Esgrusschauby, L 252, Höhe Hausnummer 30, Richtung B 199- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Schleswig- Flensburg wirft Ihnen hier ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor. Dann können die zahlreichen Fehlerquellen des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ Poliscan Speed der Grund für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Bei diesem seit seiner Einführung umstrittenen Gerät gelingt es immer wieder Fehler bei der Messung nachzuweisen. Zwar wurde mittlerweile die komplette Software ausgetauscht, aber die charakteristischen Schwächen sind trotzdem geblieben.

Bei diesem Messsystem tasten Laserstrahlen die Straße auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel ab. Ankommende Fahrzeuge werden erfasst und senden die Impulse zum Blitzer zurück. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Messung und damit die Berechnung der gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeit.

Aber sehr häufig wird hier der Messwinkel nicht exakt an die Fahrbahnneigung angepasst. Die hieraus resultierenden "Schrägmessungen" verursachen schon bei der geringen Abweichung um ein Grad automatisch überhöhte Messwerte.

Die Länge der Messstrecke führt zu einer Strahlenaufweitung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch bedingte ungenaue Berechnung führt dazu, dass bei etwa der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeitswerte angegeben werden.

Oft sind auch mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers. Dann kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, d.h. es ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde.

Auch kommt es vor, dass die Geräteeichung abgelaufen ist. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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