Geblitzt in Gescher, BAB 31, km 40,135, FR Oberhausen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben? Dieser Geschwindigkeitsverstoß kann teuer werden, jedoch sind die Erfolgsaussichten für einen Einspruch bei dieser Messstelle sehr gut.

Wird hier doch mit einem mobilen Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed geblitzt, dessen gerichtsbekannte Fehlerquellen nur ansatzweise dargestellt werden können.

So führt eine fehlerhafte Datenerfassung dazu, dass bei mindestens der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden.

Sehr häufig ist der Messwinkel falsch eingestellt, dann führt schon die Abweichung von einem Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Die Kamera wird erst nach der Berechnung der Geschwindigkeit ausgelöst. Daher kommt es zu einer fehlerhaften Fahrzeugzuordnung, sobald sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Dies kann bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern geschehen.

Vor dem Inbetriebnahme sind zahlreiche Funktionstests vorgeschrieben. Sollten diese nicht vollständig und exakt dokumentiert sein, wird die Messung verworfen. 

Gleiches gilt, wenn sich in der Akte kein Nachweis findet, dass die Messbeamten vor dem Einsatz an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Oft ist wegen fehlender Wartung die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Auch dieses hat schon sehr oft zu einer Verfahrenseinstellung geführt.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überproportional viele seiner Fälle werden eingestellt  oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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