Geblitzt in Kiel, L 318, Meimersdorfer Moor 30- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h überschritten haben?

Dann lohnt es sich auf jeden Fall, gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed. Dessen Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Zwar wird dieses Gerät immer noch als standartisiertes Messverfahren gewertet. Aber zahllose (auch gerichtlich angeordnete) Testreihen haben die Unzuverlässigkeit des Gerätes bestätigt.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Es werden ununterbrochen Laserstrahlen in einem Erfassungsbereich von 15 bis 75 Metern vor dem Gerät ausgesandt. Genauer 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und einer Ausweitung auf 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeit- Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass die Fahrzeuge die Lichtimpulse mit verschiedenen Teilen reflektieren und zurücksenden. Hieraus ergibt sich ein dreidimensionales Bild.  Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen. Hieraus ergibt sich die Durchschnittsgeschwindigkeit, die auf einer Strecke von 20 bis 50 Metern vor dem Gerät errechnet wird.

Jedoch kommt es wegen der Länger dieser Strecke zu einer übermäßigen Strahlenaufweitung. Der hierdurch entstandene Impulspegel verursacht verzerrte Rückstrahlsignale. Diese sind bei jeder zweiten Messung die Ursache für eine fehlerhafte Datenverarbeitung. Das Ergebnis sind unzutreffende Geschwindigkeitsangaben. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Oft ist der Scanwinkel nicht genau eingestellt. Dieser regelt die Justierung zu der vorhandenen Fahrbahnneigung. Allerdings führt schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Außerdem hat dieser Blitzer Zuordnungsschwierigkeiten bei einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Ursache ist, dass die Messung und das Auslösen der Kamera zeitversetzt geschehen. Besonders bei Kolonnenfahrten oder Überholvorgängen ist nicht sicher nachweisbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist dieses nicht aufklärbar, wird die Messung verworfen.

Fehlt in der Akte der Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, kann die Messung keine Grundlage für einen rechtmäßigen Bußgeldbescheid sein.

Über die Hälfte der relevanten Messdaten werden außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Schon diese nicht abschließende Aufzählung zeigt die hier vorhandenen Möglichkeiten einer erfolgreichen Verteidigung.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Kiel nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema