Geblitzt in Lübeck, BAB 226, km 3,500, in Rtg. Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen an dieser Messstelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten haben.

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden. 

Schon bei mehr als 120 km/h  sind ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 126 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Doch dies kann verhindert werden. Das hier verwendete Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed hat zahlreiche Fehlerquellen. Diese sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeitsbestimmung kommt folgendermaßen zustande: Es werden Laserstrahlen im Infrarotbereich ausgesandt und zwar in einem Winkel von 45 Grad auf einer Messlänge bis zu 75 Metern. Fährt in diese Strahlen ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeitmessung. Aus den zurückgestrahlten Impulsen ergibt sich ein dreidimensionales Bild. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus der sich letztlich die Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt. Die Kamera wird ausgelöst, sobald der Grenzwert überschritten ist.

Aber genau diese zeitliche Verzögerung führt dazu, dass bei einem dichten Verkehrsaufkommen Schwierigkeiten bei der Zuordnung auftreten. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Die Länge der Messstrecke führt zwangsläufig zu einer Auffächerung der Laserstrahlen. Der dadurch entstehende Impulskegel verursacht Verzerrungen der Rückstrahlsignale. Aus diesem Grund werden bei mindestens jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeitswerte angegeben.

Sehr häufig wird der Messwinkel nicht genau der Fahrbahnneigung angepasst. Die dadurch entstehenden "Schrägmessungen" verursachen automatisch überhöhte Geschwindigkeitsangaben.

Ausdrücklich fordert der Hersteller eine Schulung der Messbeamten an diesem Gerätetyp. Findet sich ein entsprechendes Zertifikat nicht in der Akte wird die Messung verworfen.

Nicht selten ist die Eichung des Blitzers abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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