Geblitzt in Oberhausen, auf der A 42, FR Kamp-Lintfort, bei km 17,810- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Oberhausen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h vor? Dann lohnt es sich nach dem Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides den Rat eines erfahrenen Verteidigers einzuholen. Denn die Schwächen und Fehlerquellen des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed bieten die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Diese Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche eine Messstrecke von 75 Metern erfassen. Diese Impulse werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Sensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen  eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber durch die Länge der Messstrecke kommt es zu einer Verzerrung der ausgesandten Laserimpulse und damit einer Verfälschung der erfassten Daten. Allein wegen dieses Fehlers werden auf etwa der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angezeigt. Bei dichtem Verkehr oder Überholmanövern treten Zuordnungsschwierigkeiten auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Der Sensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Häufig geschieht dies aber nicht mit der nötigen Genauigkeit, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Ein Beweisverwertungsverbot liegt vor, wenn sich in der Akte kein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten findet. Oft ist hier die Geräteeichung abgelaufen. In diesen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. 

Dieses ist nur eine kleine Auswahl der auch gerichtsbekannten Fehlerquellen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 


Foto(s): andreas junge

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