Geblitzt in Oberhausen, auf der A 42, FR Kamp-Lintfort, bei km 17,810- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Die Bußgeldstelle Oberhausen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h vor? Dann lohnt es sich nach dem Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides den Rat eines erfahrenen Verteidigers einzuholen. Denn die Schwächen und Fehlerquellen des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed bieten die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.
Diese Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche eine Messstrecke von 75 Metern erfassen. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Sensor zurückgesandt. Dadurch ist eine Weg- Zeit- Berechnung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.
Aber durch die Länge der Messstrecke kommt es zu einer Verzerrung der erfassten Daten. Allein wegen dieses Fehlers werden auf etwa der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angezeigt. Bei dichtem Verkehr oder Überholmanövern treten Zuordnungsschwierigkeiten auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Der Sensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Häufig geschieht dies aber nicht mit der nötigen Genauigkeit, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Ein Beweisverwertungsverbot liegt vor, wenn sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis findet, dass die Beamten an diesem Blitzertyp geschult wurden. Ebenso oft ist die Geräteeichung abgelaufen. In diesen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.
Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird.
Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.
Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.
Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben.
Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.
Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

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