Geblitzt: L 92, Ketzin OT Brückenkopf, Brandenburger Chaussee 7, A 100, km 1.93, in Rtg. Zachow- Fehleranfällige Messung
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Die Messstelle befindet sich im Bereich der Brandenburger Chaussee, im Ortsteil Brückenkopf der Stadt Ketzin. Gemessen wird hier auf der Landesstraße L 92, unweit der Anschlussstelle zur A 100, bei Kilometer 1,93 in Fahrtrichtung Zachow. Die Kontrolle erfolgt in einem sensiblen Abschnitt mit wechselnden Verkehrsbedingungen und gilt als regionaler Schwerpunkt der Geschwindigkeitsüberwachung. Eingesetzt wird hier das Lasermesssystem PoliScan Speed.
Funktionsweise und typische Fehlerquellen des PoliScan Speed
Das Messgerät PoliScan Speed funktioniert auf Basis der sogenannten LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Es sendet in schneller Abfolge unsichtbare Laserimpulse in einen definierten Messbereich von bis zu 75 Metern. Die reflektierten Signale, die von den Fahrzeugen zurückgeworfen werden, werden vom Sensor erfasst. Aus der gemessenen Zeit und dem zurückgelegten Weg wird die Geschwindigkeit berechnet.
In der Praxis sind jedoch gravierende Schwächen und Fehlerquellen bekannt, die eine erfolgreiche Verteidigung im Bußgeldverfahren sehr wahrscheinlich machen:
Signalauffächerung und Verzerrung: Der breite Messbereich führt bei zunehmender Entfernung zu einer unkontrollierten Auffächerung der Signale. Dies führt zu Verzerrungen der Rückstrahlsignale und unzuverlässigen Messergebnissen. In der Folge kann die gemessene Geschwindigkeit deutlich vom tatsächlichen Wert abweichen.
Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: In der Praxis kommt es häufig vor, dass sich gleichzeitig mehrere Fahrzeuge im Messfeld befinden. Dann ist eine eindeutige Zuordnung der Messung zum abgebildeten Fahrzeug nicht mehr möglich. Der daraus resultierende Zweifel muss im Einspruchsverfahren zu Gunsten des Betroffenen ausgelegt werden.
Fehlausrichtung des Messgeräts: Eine exakte Aufstellung im rechten Winkel zur Fahrbahn ist zwingend erforderlich. Schon geringste Abweichungen können erhebliche Abweichungen in den Messwerten verursachen.
Formale Fehler: In vielen Fällen fehlen in der Akte der Schulungsnachweis der Bedienbeamten oder die gültige Eichbescheinigung des Geräts. Ist die Eichung abgelaufen oder fehlerhaft dokumentiert, ist die gesamte Messreihe nicht verwertbar.
Warum sich hier ein Einspruch lohnt – mit Unterstützung von Rechtsanwalt Andreas Junge
Die hier eingesetzte Messmethode ist anfällig für zahlreiche technische und formale Fehler. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist daher in vielen Fällen nicht nur sinnvoll, sondern erfolgversprechend. Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein bundesweit tätiger Verteidiger im Verkehrsrecht und hat sich auf die Prüfung von Messfehlern spezialisiert. Durch die Zusammenarbeit mit TÜV-zertifizierten Sachverständigen gelingt es regelmäßig, fehlerhafte Messungen erfolgreich anzufechten.
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Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese die Kosten des Verfahrens vollständig. Auch eine etwaige Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht – Ihnen entstehen also keine finanziellen Nachteile.
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