Geblitzt: Lübeck B75 Km 8,9 Rtg. HL- Zentrum- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Die Messstelle an der B75 Kilometer 8,9 in Richtung Lübeck-Zentrum ist ein bedeutender Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung. Die Bußgeldstelle der Hansestadt Lübeck kontrolliert hier die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Zum Einsatz kommt das Messgerät vom Typ TraffiStar S 350. Aufgrund der spezifischen Funktionsweise und der zahlreichen möglichen Fehlerquellen dieses Geräts bestehen hier besonders gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch.
Wie funktioniert der TraffiStar S 350?
Der TraffiStar S 350 ist ein sogenanntes passives Infrarot-Laser-Messsystem. Es erfasst Fahrzeuge anhand von Sensoren, die die Geschwindigkeit berechnen, indem sie die Durchfahrtszeit zwischen mehreren Lichtschranken messen. Diese Technik ist zwar weit verbreitet, hat jedoch gravierende Schwächen.
Fehlerquellen und Angriffspunkte für einen Einspruch
Trotz der angeblichen Präzision des TraffiStar S 350 kommt es immer wieder zu fehlerhaften Messungen. Hier einige der zentralen Angriffspunkte:
Fehlende Rohmessdaten:
Das Gerät speichert keine Rohmessdaten, die eine nachträgliche Überprüfung der Messung ermöglichen würden.
Dies verstößt gegen das rechtsstaatliche Gebot der Nachprüfbarkeit und wurde bereits in mehreren Urteilen beanstandet.
Fehlinterpretation durch Algorithmen:
Das System arbeitet mit Algorithmen, die nicht offengelegt werden.
Dadurch kann nicht überprüft werden, ob eine Fehlmessung vorliegt.
Ungenaue Fahrstreifenzuordnung:
Da das Gerät mehrere Fahrspuren überwachen kann, besteht eine hohe Fehleranfälligkeit bei der Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs.
Besonders in Bereichen mit dichtem Verkehr kann es zu Verwechslungen kommen.
Reflexionen und Störungen durch andere Fahrzeuge:
Spiegelungen auf feuchter Fahrbahn oder an Fahrzeugoberflächen können die Lichtsignale verfälschen.
Auch nah fahrende oder überholende Fahrzeuge können die Messung beeinflussen.
Fehlende oder fehlerhafte Eichung:
Messgeräte müssen regelmäßig und ordnungsgemäß geeicht sein.
Fehlerhafte oder fehlende Eichprotokolle können die Messung ungültig machen.
Aufstellungsfehler des Messgeräts:
Die genaue Platzierung des TraffiStar S 350 ist entscheidend für eine korrekte Messung.
Bereits kleine Abweichungen vom vorgeschriebenen Installationswinkel können die Messergebnisse erheblich verfälschen.
Warum lohnt sich ein Einspruch?
Aufgrund der genannten Fehlerquellen stehen die Erfolgschancen eines Einspruchs besonders gut. Ein Einspruch kann unter anderem folgende Konsequenzen haben:
Verfahrenseinstellung aufgrund mangelnder Beweisbarkeit
Reduzierung von Bußgeld oder Punkten
Vermeidung eines Fahrverbots
Ein TÜV-zertifiziertes Gutachten kann die Fehlerhaftigkeit der Messung nachweisen und wird regelmäßig von Gerichten als Beweismittel anerkannt.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr erfahrener Spezialist für Verkehrsrecht
Für einen erfolgreichen Einspruch ist ein erfahrener Verteidiger entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein Spezialist für Verkehrsrecht und hat bundesweit bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich geführt. Er kennt die Schwachstellen der Messgeräte und weiß genau, welche Argumente vor Gericht erfolgversprechend sind.
✅ Langjährige Erfahrung im Bereich Verkehrsrecht✅ Spezialisierung auf fehlerhafte Messverfahren✅ Bundesweit tätig✅ TÜV-zertifizierte Gutachten zur Überprüfung der Messung
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, entstehen Ihnen keine Kosten – auch nicht bei einer möglichen Selbstbeteiligung. Diese wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.
Kontaktaufnahme leicht gemacht
Für eine kostenlose Erstberatung und die Prüfung Ihres Falls können Sie sich direkt an Rechtsanwalt Andreas Junge wenden:
📩 Per E-Mail: junge@jhb.legal
Telefonisch: 030 39839032
📱 Dringende Anfragen auch außerhalb der Bürozeiten: 0179 2346907
💻 Online-Kontaktformular: anwalt.de
Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie Ihren Fall professionell prüfen. Ein Einspruch lohnt sich fast immer!
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