Geblitzt: Niederaula, A 7, km 525,990, FR Kassel- Fehlerhafte Messung!

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Die stationäre Kontrollstelle auf der A 7 bei Kilometer 525,990 in Fahrtrichtung Kassel befindet sich im Bereich von Niederaula, einer vielbefahrenen Transitstrecke zwischen Nord- und Süddeutschland. In diesem Abschnitt gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h – oftmals bedingt durch Bauarbeiten, enge Fahrspuren oder lärmschutzbedingte Tempolimits. Die Verkehrsüberwachung erfolgt durch das Regierungspräsidium Kassel und zielt insbesondere auf eine Reduktion der Geschwindigkeit in diesem sensiblen Bereich ab. Eingesetzt wird hierfür ein mobiles Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed, das bekannt für seine hohe Erfassungsweite ist – aber zugleich auch für seine systemimmanenten Schwächen.

Funktionsweise des PoliScan Speed

Das PoliScan Speed arbeitet nicht mit Radarwellen, sondern mit einer Reihe ausgesandter Laserimpulse, die ein Fahrzeug über eine Strecke von rund 75 Metern erfassen. Diese Impulse werden vom Fahrzeug reflektiert und vom Sensor des Geräts wieder empfangen. Die Messsoftware berechnet auf dieser Basis die Zeit, die das Fahrzeug benötigt hat, um die Strecke zu durchqueren. Daraus ergibt sich per Weg-Zeit-Berechnung die gefahrene Geschwindigkeit.

Was auf den ersten Blick technisch überzeugend wirkt, entpuppt sich in der juristischen Praxis regelmäßig als fehleranfällig.

Fehlerquellen des PoliScan Speed

Die bekannt gewordenen Mängel des PoliScan Speed führen immer wieder dazu, dass Messergebnisse im gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden können:

  • Signalverfälschung durch Auffächerung: Die Lasersignale werden über eine große Fläche ausgesendet, wodurch es regelmäßig zu einer ungewollten Auffächerung kommt. Diese Verzerrung führt zu unpräzisen Rückreflexionen – und letztlich zu falschen Geschwindigkeitsangaben.

  • Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Besonders auf vielbefahrenen Autobahnen wie der A 7 kommt es häufig vor, dass mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich sind. Das Gerät kann in diesen Fällen nicht zweifelsfrei zuordnen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde.

  • Fehlerhafte Aufstellung: Der Messsensor muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn positioniert werden. Bereits geringfügige Abweichungen vom korrekten Winkel können erhebliche Messfehler verursachen – und zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führen.

  • Formelle Mängel: Nicht selten fehlen in der Akte die Nachweise über die gültige Schulung der Messbeamten oder die aktuelle Eichung des Messgeräts. Beide Aspekte sind zwingend erforderlich, damit eine Messung rechtsgültig verwendet werden darf. Fehlt einer dieser Nachweise, ist die gesamte Messreihe juristisch angreifbar oder sogar nicht verwertbar.

Diese Fehlerquellen lassen sich durch ein TÜV-zertifiziertes Sachverständigengutachten nachweisen – eine bewährte Strategie im Rahmen eines Einspruchsverfahrens.

Warum sich hier ein Einspruch lohnt

Gerade an dieser Messstelle auf der A 7 sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs besonders gut. Die Kombination aus mobilen Geräten, hohem Verkehrsaufkommen und einem weitreichenden Messbereich schafft eine hohe Fehleranfälligkeit. Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit auf Verkehrsrecht spezialisiert. Er kennt die Schwachstellen solcher Messsysteme und setzt sich mit Sachverstand und Konsequenz für die Interessen seiner Mandanten ein.

Durch die Zusammenarbeit mit technischen Gutachtern und die Prüfung sämtlicher Messprotokolle gelingt es ihm regelmäßig, Bußgeldbescheide zu Fall zu bringen – selbst bei zunächst eindeutig erscheinender Beweislage.

Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung

Für Mandanten mit bestehender Rechtsschutzversicherung ist das Verfahren vollkommen kostenfrei. Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht. Dies bedeutet: Es besteht kein Kostenrisiko – selbst bei einem aufwändigen Gutachten oder gerichtlicher Auseinandersetzung.

Kontaktaufnahme

Rechtsanwalt Andreas Junge ist schnell und unkompliziert erreichbar:

  • telefonisch unter 030 39839032

  • bei dringenden Anliegen auch außerhalb der Bürozeiten unter 0179 2346907

  • per E-Mail an: junge@jhb.legal

  • oder über das Kontaktformular auf anwalt.de

Eine erste Einschätzung ist kurzfristig möglich. Unterlagen können direkt digital übermittelt werden. Rechtsanwalt Junge gilt als engagierter und erfahrener Verteidiger im Verkehrsrecht – mit einem besonderen Fokus auf fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen. Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte deshalb nicht vorschnell zahlen, sondern prüfen lassen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. In vielen Fällen lohnt sich der juristische Widerstand.

Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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