Geblitzt: Seebach, auf der A 3, Ri. Passau/Linz, Abschnitt 1280, km 5,510- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Messstelle auf der A 3 bei Kilometer 5,510, Abschnitt 1280 in Fahrtrichtung Passau/Linz, liegt im Bereich der Gemeinde Seebach in Niederbayern. Diese wichtige Ost-West-Verbindung ist täglich stark befahren, insbesondere von Fernpendlern und Schwerlastverkehr, der zwischen Deutschland und Österreich unterwegs ist. Die dichte Verkehrsbelastung und das häufig hohe Geschwindigkeitsniveau führen dazu, dass hier verstärkt die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstands kontrolliert wird. Verantwortlich für die Überwachung ist die Bußgeldstelle Straubing, die dabei das Messsystem VKS 4.5 einsetzt. Die spezielle Lage der Messstelle sowie die eingesetzte Technik führen dazu, dass bei Bußgeldverfahren von dieser Kontrollstelle besonders gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch bestehen.

Funktionsweise des VKS 4.5-Systems und typische Fehlerquellen

Das VKS 4.5 (Video-Kontroll-System) ist ein automatisiertes Messverfahren zur Abstandskontrolle auf Autobahnen. Das System nutzt zwei Kameras, die hoch über der Fahrbahn montiert sind, um den Verkehrsfluss kontinuierlich zu filmen. Die Software wertet die Aufnahmen anschließend anhand festgelegter Referenzpunkte auf der Fahrbahn aus. Dabei wird gemessen, wie viel Zeit ein Fahrzeug benötigt, um dieselben Linien wie das vorausfahrende Fahrzeug zu überfahren. In Verbindung mit der ermittelten Geschwindigkeit wird der tatsächliche Abstand berechnet.

Obwohl das System als modern gilt, zeigt die praktische Anwendung erhebliche Schwächen. Bereits kleine Ungenauigkeiten bei der Kalibrierung der Kameras oder ihrer Positionierung können zu Messfehlern führen. Zudem beeinträchtigen äußere Einflüsse wie starke Sonneneinstrahlung, Regen, Nebel oder Verschmutzungen an den Kameralinsen die Bildqualität und damit die Genauigkeit der Messung erheblich.

Ein weiteres gravierendes Problem besteht darin, dass die Software bei hohem Verkehrsaufkommen oder bei Spurwechseln Fehlzuordnungen von Fahrzeugen vornehmen kann. Gerade in Situationen, in denen mehrere Fahrzeuge eng aufeinanderfahren, wird die Zuordnung des richtigen Fahrzeugs oft fehlerhaft vorgenommen. Dazu kommt: Häufig werden nicht alle Rohmessdaten vollständig gespeichert, was eine nachträgliche, unabhängige Überprüfung erheblich erschwert.

TÜV-zertifizierte Gutachter haben in zahlreichen Fällen aufgezeigt, dass Messungen mit dem VKS 4.5-System gravierende Ungenauigkeiten aufweisen und daher einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Diese Schwächen bieten eine hervorragende Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung.

Warum ein Einspruch hier besonders gute Erfolgsaussichten hat

Die Messstelle bei Seebach auf der A 3 kombiniert eine anspruchsvolle Verkehrslage mit einem technisch fehleranfälligen Messverfahren. Erfahrungsgemäß sind viele der hier ausgesprochenen Bußgeldbescheide angreifbar.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit überdurchschnittlich erfolgreich im Verkehrsrecht tätig und hat sich auf die Verteidigung bei Abstands- und Geschwindigkeitsverstößen spezialisiert. Er kennt die typischen Schwächen des VKS 4.5-Systems und lässt jede einzelne Messung durch unabhängige, TÜV-zertifizierte Sachverständige prüfen. In sehr vielen Fällen konnten so Verfahrenseinstellungen erreicht oder Bußgelder vollständig aufgehoben werden – oft noch vor einer gerichtlichen Verhandlung.

Seine Mandanten profitieren von einer zielgerichteten, technisch fundierten und engagierten Verteidigung, die von tiefem Verständnis sowohl der technischen Messsysteme als auch der juristischen Feinheiten geprägt ist.

Keine Kosten – auch keine Selbstbeteiligung

Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, übernimmt diese alle entstehenden Kosten. Selbst eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht, sodass für Sie keinerlei Kosten entstehen. Auch wenn keine Versicherung besteht, erfolgt eine transparente, faire und offene Kostenaufklärung, sodass Sie von Anfang an absolute Kostensicherheit haben.

So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge

Per E-Mail
Senden Sie Ihre Anfrage oder Unterlagen (zum Beispiel Bußgeldbescheid oder Anhörung) direkt an:
junge@jhb.legal
Eine schnelle und fundierte Rückmeldung erfolgt innerhalb sehr kurzer Zeit.

Telefonisch
Für Rückfragen oder eine erste Einschätzung erreichen Sie die Kanzlei unter:
030 39839032
Außerhalb der regulären Bürozeiten steht Ihnen Rechtsanwalt Andreas Junge auch direkt unter folgender Mobilnummer zur Verfügung:
0179 2346907

Online-Anfrage über anwalt.de
Über das Kontaktformular auf anwalt.de können Sie ebenfalls Ihre Anfrage schnell und sicher übermitteln. Es besteht die Möglichkeit, Ihre Unterlagen direkt hochzuladen, sodass eine sofortige Bearbeitung gewährleistet ist.

Die Messstelle bei Seebach auf der A 3 ist ein Paradebeispiel für eine hoch fehleranfällige Verkehrsüberwachung. Wer hier einen Bußgeldbescheid erhält, sollte keinesfalls vorschnell zahlen. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie lassen sich viele Vorwürfe erfolgreich anfechten.

Mit Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen ein bundesweit erfahrener und überdurchschnittlich erfolgreicher Verteidiger zur Seite, der Ihre Rechte konsequent durchsetzt und die technischen und juristischen Schwächen der Messung gezielt angreift.
Ein Einspruch lohnt sich – besonders an dieser Messstelle.


Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema