Geblitzt: Wildeck, BAB 4, km 340,430, Kirchheim- Dresden- Bußgeld vermeiden!

  • 4 Minuten Lesezeit

Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel erhalten, weil Sie hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat? Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. In der Praxis ist fast jeder Bußgeldbescheid angreifbar. Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie zu verschiedenen Messgerätetypen wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel hatten und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler aufwiesen. Sie sehen, die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein. Hier sind es aber die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Der Blitzer sendet Laserstrahlen aus, die vom Fahrzeug reflektiert und zurückgesandt werden. Mittels einer Weg- Zeit-Impuls- Messung wird die Zeit bestimmt, welche das Auto für die zuvor eingegebene Wegstrecke benötigt. Heraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. 

Seit seiner Einführung ist dieses Gerät stark umstritten. Nach heftiger Kritik durch die Gerichte war der Hersteller gezwungen, die Software auszutauschen. Die spezifischen Schwächen bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind aber geblieben. 

Der Hersteller Vitronic bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Der Hersteller verweist auf sein Schulungsangebot, dass der Sachkunde des Messpersonals dient. Auch räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2 Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Fehlt ein entsprechender Schulungsnachweis in der Akte, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Durch Unkenntnis und Unachtsamkeit begehen die Beamten ach viel Fehler beim Aufbau des Gerätes und der Auswertung der Messergebnisse. So wird oft der Scanwinkel nicht richtig eingestellt oder die Auswerteschablone nicht fachmännisch gehandhabt. Auch diese Fehler verfälschen die Messung zu Ihren Ungunsten.

Es kann zu Zuordnungsschwierigkeiten kommen, wenn im dichten Verkehrsgeschehen gemessen wird und sich in direkter Nähe des angeblich gemessenen Fahrzeugs ein weiteres Fahrzeug mit derselben Fahrtrichtung befindet. Durch die von dem Gerät benutzte Technik ist es auch möglich, dass die Reflektion der Laserstrahlen von verschiedenen Karosserieteilen herrührt. Rückstreusignale werden aber vom Blitzer so behandelt, als würden sie vom selben Karosserieteil reflektiert.  Hierdurch kann das Fahrzeug in der Bezugszeit tatsächlich eine andere Strecke zurückgelegen, als vom Messgerät ermittelt. Dann kann die vom Gerät berechnete und später von der Bußgeldstelle behauptete Geschwindigkeit höher ausfallen, als die tatsächlich von Ihnen gefahrene. Test haben gezeigt, dass bei ca. 50 % der Messungen die gefahrene nicht mit der vom Blitzer angezeigten Geschwindigkeit übereinstimmt. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen.

Es wurden auch schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle feststellen. 

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Der Gutachter wertet Ihre Rohmessdaten und Messprotokolle aus. Dabei findet er die oben genannten oder noch weitere Fehler. Diese und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis, dokumentiert er in seinem Gutachten.

Dieses ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Gericht die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.  

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies tierunproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit  in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung zu dem hier zuständigen Gericht spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema