Geblitzt: Würzburg, Nordtangente, Höhe Psychiatrie, FR stadteinwärts-Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Die Bußgeldstelle Würzburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Dann stehen die Chancen sehr gut, dieses Bußgeldverfahren durch einen Einspruch zur Einstellung zu bringen. Denn das hier aufgestellte Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed ist derart unzuverlässig, dass allein seine Fehleranfälligkeit die Hauptursache ist, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.
Dieser Blitzertyp funktioniert nach einem einfachen Prinzip. Permanent ausgestrahlte Laserstrahlen erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Diese Impulse werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Messdaten sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.
Aber schon die hier eingestellte überlange Messstrecke ist eine große Schwachstelle. Denn sie verursacht eine nicht geplante Strahlenauffächerung und damit natürlich auch eine Verzerrung die Rückstrahlimpulse. Die hierdurch verursachte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon allein wegen diesem Systemfehler etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Außerdem kommt es zu Unregelmäßigkeiten bei der Zuordnung, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Sehr oft ist der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Wurden nicht alle Funktionstest vollständig dokumentiert, fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das Messpersonal oder ist die Geräteeichung abgelaufen, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.
Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.
Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses dient dann als Nachweis für die aufgetretenen Messfehler.
Das Resultat ist dann ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.
Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten und den Gutachter auf. Mögliche Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.
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