Gebühren bei Ticketkäufen oft überhöht

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Die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller weist darauf hin, dass nach der nunmehrigen Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen vom 15.06.2017 – 5 U 16/16 – Gebühren für selbst ausgedruckte Tickets unzulässig sind und für die Versendung Gebühren von 29,90 € ebenfalls überhöht seien.

In der Entscheidung hatte das Gericht über das Geschäftsgebaren des Tickethändlers Eventim zu entscheiden. Dieser bietet an, dass Tickets elektronisch versendet werden und von dem Kunden selbst ausgedruckt werden können. Hierfür berechnete der Händler pauschale Gebühren von 2,50 €, obwohl er hierfür weder Versand, noch Material oder Portokosten aufwenden muss, erläutert die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller.

Für den Versand der Tickets per Post berechnete der Tickethändler sogar Gebühren und Versandkosten in Höhe von 29,90 €, wie die Wiesbadener Kanzlei mitteilt.

Auch diese Höhe wurde vom Oberlandesgericht beanstandet.

Betroffene Kunden, welche zu hohe Gebühren für ihre Konzerttickets gezahlt haben, haben nach der verbraucherfreundlichen Entscheidung nunmehr gute Chancen diese zurückzuerhalten, soweit seit der Zahlung der Entgelte noch keine 3 Jahre zum Ende des Jahres abgelaufen sind.

Schlussendlich wird sich mit der Thematik, welche zahlreiche Tickethändler betrifft, aber der Bundesgerichtshof befassen müssen. Nachdem die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen grundsätzliche Bedeutung hat, wurde die Revision zugelassen, welche Eventim auch eingelegt hat.

Die Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller hilft Ihnen gerne weiter!


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