Geheimhaltungsgesetz: Umgang mit Unternehmensgeheimnissen und strafrechtliche Risiken
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Inhaltsverzeichnis
- Was sind Geschäftsgeheimnisse?
- Strafrechtliche Risiken bei Verstößen
- Rechte und Pflichten von Mitarbeitern
- Unternehmen in der Verantwortung
- Was tun bei Verdacht auf Verletzung von Geschäftsgeheimnissen?
- Rechte der Beschuldigten
- Warum ein erfahrener Strafverteidiger notwendig ist
- Frühzeitige Beratung ist entscheidend
- Kontaktieren Sie uns für eine Beratung in München
Unternehmensgeheimnisse sind in der heutigen Wissensgesellschaft ein wertvolles Gut. Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) schützt diese vor unbefugter Erlangung, Nutzung und Offenlegung. Doch was bedeutet das für Unternehmen und Mitarbeiter in München? Welche strafrechtlichen Risiken bestehen, und wie kann man sich davor schützen?
Was sind Geschäftsgeheimnisse?
Laut § 2 Nr. 1 GeschGehG sind Geschäftsgeheimnisse Informationen, die:
- geheim sind, das heißt nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich,
- wegen ihrer Geheimhaltung einen wirtschaftlichen Wert haben und
- Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sind.
Beispiele hierfür können technische Verfahren, Rezepturen, Kundendaten oder Marktstrategien sein.
Strafrechtliche Risiken bei Verstößen
Das GeschGehG sieht in den §§ 23 ff. auch strafrechtliche Sanktionen vor. Wer ein Geschäftsgeheimnis unbefugt erlangt, nutzt oder offenlegt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. In schweren Fällen drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Besonders kritisch ist das Handeln:
- durch Einbruch oder sonstige unerlaubte Zugriffe auf Unterlagen oder IT-Systeme,
- mit der Absicht, das Geschäftsgeheimnis für sich oder Dritte zu nutzen, um einen Vorteil zu erlangen oder dem Inhaber zu schaden,
- im Rahmen gewerbsmäßiger oder beruflicher Tätigkeit.
Rechte und Pflichten von Mitarbeitern
Mitarbeiter haben oft Zugang zu sensiblen Informationen. Ihnen obliegt eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Das bedeutet:
- Sie dürfen Geschäftsgeheimnisse nicht unbefugt weitergeben oder nutzen.
- Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht die Pflicht zur Geheimhaltung fort.
- Verstöße können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Unternehmen in der Verantwortung
Unternehmen müssen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreifen, um den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse zu gewährleisten. Dazu gehören:
- Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern,
- Einsatz von Sicherheitssoftware und Zugangsberechtigungen,
- Schulungen zum richtigen Umgang mit sensiblen Daten.
Was tun bei Verdacht auf Verletzung von Geschäftsgeheimnissen?
Wenn ein Unternehmen in München den Verdacht hat, dass ein Geschäftsgeheimnis verletzt wurde, sollte es unverzüglich handeln:
- Interne Untersuchungen einleiten,
- Rechtsanwalt einschalten, um rechtliche Schritte zu prüfen,
- Mögliche strafrechtliche Maßnahmen in Betracht ziehen.
Rechte der Beschuldigten
Wer eines Verstoßes gegen das GeschGehG beschuldigt wird, hat das Recht auf eine faire Verteidigung. Wichtig ist es, frühzeitig:
- Keine Aussagen ohne rechtlichen Beistand zu machen,
- Akteneinsicht durch einen Anwalt zu beantragen,
- Die individuelle Verteidigungsstrategie zu besprechen.
Warum ein erfahrener Strafverteidiger notwendig ist
Die Materie des Geheimnisschutzes ist komplex. Kleinste Details können über den Ausgang eines Verfahrens entscheiden. Ein erfahrener Strafverteidiger in München kann:
- Die Rechtslage kompetent einschätzen,
- Eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln,
- Ihre Rechte gegenüber Ermittlungsbehörden wahren.
Frühzeitige Beratung ist entscheidend
Je früher Sie rechtlichen Rat einholen, desto besser können wir Ihnen helfen. Bereits zu Beginn eines Verfahrens getroffene Entscheidungen können das Ergebnis maßgeblich beeinflussen. Wir unterstützen Sie dabei, Fehler zu vermeiden und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung in München
Als erfahrene Strafverteidiger stehen wir Ihnen bei Fragen zum Geheimhaltungsgesetz und im Falle eines strafrechtlichen Vorwurfs zur Seite. Vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Besprechung in München oder ein Telefonat unter: https://termin.rechtsanwalt-erhard.de
Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und den bestmöglichen Ausgang für Ihr Verfahren zu erreichen.
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