Geld sparen mit dem Widerrufsjoker

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Sparkassendarlehn sind widerrufbar

Eine Wohnimmobilie zu erwerben stellt die meisten Menschen vor enorme finanzielle Herausforderungen. Nicht selten wird die Immobilie darlehensfinanziert. Ältere Darlehnsverträge weisen dabei oft hohe Zinsen auf, wodurch die Darlehn entsprechend teuer werden. Neue Darlehnsverträge hingegen sind, aufgrund niedriger Zinsen, oft deutlich günstiger. Versucht der Darlehnsnehmer nun im Wege einer Umschuldung auch von den niedrigen Zinsen zu profitieren, geht das nur wenn der alte Darlehnsvertrag vorher gekündigt wird. Hierbei fällt jedoch regelmäßig eine relativ hohe Vorfälligkeitsentschädigung an. Damit zehrt sich die Zinsersparnis fast vollständig auf. Schön wäre, wenn sich der Darlehnsnehmer auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung von den älteren Darlehnsverträgen lösen könnte. Genau hier kommt der Widerrufsjoker zum Einsatz. Den dieser ermöglicht es den Darlehnsnehmern sich auch nach Jahren noch von den Darlehnsverträgen zu lösen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Der Widerrufsjoker kommt zu Einsatz, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Die Widerrufsbelehrung dient der Information des Darlehensnehmers. Die Frist zum Widerruf beträgt zwei Wochen, ab dem Zeitpunkt in dem der Darlehensnehmer die vollständigen Vertragsunterlagen erhält. Die Vollständigkeit beinhaltet auch eine richtige und vollständige Widerrufsbelehrung. Ist die Widerrufsbelehrung indes fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das bedeutet, der Darlehensvertrag ist auch noch nach mehreren Jahren widerrufbar. Daneben können auch andere Fehler wie die Nichtangabe von Pflichtangaben zur Widerrufbarkeit des Darlehensvertrages führen.

Die Immobiliendarlehen der Sparkassen

Immobiliendarlehensverträge der Sparkassen ab dem 11. Juni 2010 weisen immer wieder Mängel auf. So versprechen die Sparkassen dem Darlehensnehmer die zuständige Aufsichtsbehörde mitzuteilen, diese Information jedoch nicht oder aber nicht in der vorgeschriebenen Form geben. Die zuständige Aufsichtsbehörde muss entweder im Darlehensvertrag selbst genannt sein, oder wenigstens in den allgemeinen Darlehensbedingungen. Eine Nennung in dem europäischen standardisierten europäischen Merkblatt oder auf einem Kontoauszug reicht hierfür nicht aus

Beispiel Widerrufsbelehrung:

„14 Widerrufsinformation

Widerrufsrecht

Der Darlehnsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb 14 Tage ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrages, Angabe der der für die Sparkasse zuständige Aufsichtsbehörde) erhalten hat.

Der Darlehnsnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehnsnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehnsnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehnsnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehnsnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangabe kann der Darlehnsnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehnsnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:“

Ist die Widerrufsbelehrung, wie im Beispiel, fehlerhaft, kann der Darlehensvertrag auch nach Jahren noch widerrufen werden. 

Widerrufsjoker als Chance

Der Widerruf eines Darlehens sorgt für die vollständige Rückabwicklung des Vertrages. Das bedeutet der Darlehensnehmer ist so zu stellen, als ob er den Darlehensvertrag nie geschlossen hätte. Der Darlehensnehmer erhält sämtliche Gezahlte Raten zurück. Daneben erhält er in bestimmten Fällen eine Nutzungsentschädigung, eine Art Verzinsung, sämtlicher Zahlungen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt bei einem Widerruf, im Gegensatz zu einer Kündigung, nicht an. Der Widerruf eines Darlehens stellt sich somit als eine äußert lukrative Möglichkeit dar, sich von älteren und teuren Immobiliendarlehn zu lösen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website.

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