Geldbußen bei typischen Verstößen in Italien und Spanien

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Im nachfolgenden Artikel gebe ich Ihnen einen Überblick über das Bußgeldsystem für die typischen Verkehrsverstöße in Italien und Spanien.

Italien
Nach italienischem Recht kann neben dem Fahrer des Kfz auch der Fahrzeughalter solidarisch für den Verstoß verantwortlich gemacht werden. Bei einem Mietwagen haftet grundsätzlich der Mieter des Kfz. Die Tat kann 2 Jahr lang verfolgt werden.Kann dem Fahrer der Verstoß nicht sofort am Tatort vorgehalten werden, hat die Behörde 90 Tage Zeit das Anzeigeprotokoll dem Fahrer oder Halter zuzustellen. Für die Zahlung der Geldbuße oder die Einspruchseinlegung hat der Betroffene 60 Tage Zeit. Zahlt er die Geldbuße innerhalb von 60 Tagen, muss er nur die Mindestgeldbuße für den begangenen Verstoß bezahlen. Bei Bezahlung innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheides kann durch die Behörde ein Rabatt von bis zu 30 % auf die Mindestgeldbuße gewährt werden.

Sofern bereits ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vorliegt, kann dieser 5 Jahre lang vollstreckt werden. Wird man auf frischer Tat betroffen muss das Bußgeld sofort bezahlt werden. Hat man über 20 Verkehrsübertretungen begangen wird das Kfz sichergestellt.

In Italien müssen Geschwindigkeitskontrollen grundsätzlich durch Beschilderung oder Lichtssignale angezeigt werden. 

Erhält man in Italien ein Fahrverbot, wird der Führerschein eingezogen. Die Beamten können dem Betroffenen jedoch auch gestatten, noch bis zu einem bestimmten Ort fahren zu dürfen. Sowohl die Einziehung des Führerscheins, als auch die Erlaubnis der Weiterfahrt müssen auf dem Anzeigeprotokoll vermerkt werden. 

Der eingezogene Führerschein muss innerhalb von 5 Tagen dem Präfekt übersandt werden. Dieser hat dann 15 Tage Zeit das Fahrverbot zu erlassen. Erlässt er kein Fahrverbot, kann der Führerschein vom Präfekt herausverlangt werden. Wird er nicht herausverlangt, wird der Führerschein an die deutsche Straßenverkehrsbehörde übersandt. Da dies jedoch sehr lange dauern kann, sollte dies tunlichst vermieden werden.

Der nachfolgenden Übersicht kann man die Geldbußen für typische Verstöße entnehmen.

Art des VerstoßSanktion
Geschwindigkeitsüberschreitung
bis zu 10 Km/h
42,00 € bis 173,00 €
Geschwindigkeitsüberschreitung
von 11 bis 40 Km/h
173,00 € bis 694,00 €
Geschwindigkeitsüberschreitung
von 41 bis 60 Km/h
543,00 € bis 2170,00 €
Fahrverbot 1 bis 3 Monate
Geschwindigkeitsüberschreitung
ab 60 Km/h
845,00 € bis 3382,00 €
Fahrverbot 6 bis 12 Monate
Rotlichtverstoß167,00 € bis 665,00 €
Abstandsverstoß42,00 € bis 173,00 €
Fahrverbot 1 bis 3 Monate
Handyverstoß165,00 € bis 661,00 €
Fahrverbot im Wiederholungsfall
Missachtung der Vorfahrt
(rechts vor links)
167,00 € bis 665,00 €
Fahrverbot 1 bis 3 Monate


Spanien
Nach spanischem Recht ist grundsätzlich der Fahrer des Kfz für den Verstoß verantwortlich. Leichte Verstöße können 3 Monate, schwere Verstöße 6 Monate und sehr schwere Verstöße 1 Jahr lang verfolgt werden. Sofern bereits ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vorliegt, kann dieser 4 Jahre lang vollstreckt werden. Die Stellungsnahmefrist beträgt 20 Tage. Die Einspruchsfrist einen Monat. Ausländer müssen Bußgelder sofort bezahlen. Bei schweren Verstößen kann dem Betroffenen die Weiterfahrt in Spanien verboten werden.

Das spanische Straßenverkehrsgesetz kennt leichte, schwere und sehr schwere Verstöße und Geschwindigkeitsverstöße die als schwere Verstöße zählen.

Geschwindigkeitsverstöße:

30iger
Zone
31 bis 50 Km/h
100,00 €
51 bis 60
Km/h
300,00 €
61 bis 70
Km/h
400,00 €
71 bis 80
Km/h
500,00 €
ab 81
Km/h
600,00 €
40iger
Zone
41 bis 60
Km/h
100,00 €
61 bis 70
Km/h
300,00 €
71 bis 80
Km/h
400,00 €
81 bis 90
Km/h
500,00 €
ab 91
Km/h
600,00 €
50iger
Zone
51 bis 70
Km/h
100,00 €
71 bis 80
Km/h
300,00 €
81 bis 90
Km/h
400,00 €
91 bis 100
Km/h
500,00 €
ab 101 Km/h
600,00 €
60iger
Zone
61 bis 90
Km/h
100,00 €
91 bis 100
Km/h
300,00 €
111 bis 120 Km/h
400,00 €
121 bis 130 Km/h
500,00 €
ab 131 Km/h
600,00 €
70iger
Zone
71 bis 100
Km/h
100,00 €
101 bis 120 Km/h
300,00 €
121 bis 130 Km/h
400,00 €
131 bis
140 Km/h
500,00 €
ab 141
Km/h
600,00 €
80iger
Zone
81 bis 110
Km/h
100,00 €
111 bis 130 Km/h
300,00 €
131 bis
140 Km/h
400,00 €
141 bis 150 Km/h
500,00 €
ab 151 Km/h
600,00 €
90iger
Zone
91 bis 120
Km/h
100,00 €
121 bis 140 Km/h
300,00 €
141 bis 150 Km/h
400,00 €
151 bis 160 Km/h
500,00 €
ab 161 Km/h
600, 00 €
100er
Zone
101 bis 130 Km/h
100,00 €
131 bis 150 Km/h
300,00 €
151 bis 160 Km/h
400,00 €
161 bis 170 Km/h
500,00 €
ab 171 Km/h
600,00 €
110er
Zone
111 bis 140 Km/h
100,00 €
141 bis 160 Km/h
300,00 €
161 bis 170 Km/h
400,00 €
171 bis 180 Km/h
500,00 €
ab 181 Km/h
600,00 €
120iger
Zone
121 bis
150 Km/h
100,00 €
151 bis 170 Km/h
300,00 €
171 bis 180 Km/h
400,00 €
181 bis 190 Km/h
500,00 €
ab 191 Km/h
600,00 €


Leichte, schwere und sehr schwere Verstöße:

Art des VerstoßesSanktion
Leichter Verstoß:
einfacher Parkverstoß
bis 100,00 €
Möglicherweise Abschleppen
Schwerer Verstoß:
Rotlichtverstoß
200,00 €
Fahrverbot 1 bis 3 Monate
Schwerer Verstoß:
Abstandsverstoß
200,00 €
Fahrverbot 1 bis 3 Monate
Schwerer Verstoß:
Handyverstoß
200,00 €
Fahrverbot 1 bis 3 Monate
Sehr schwerer Verstoß: Alkohol- oder Drogenverstoß (BAK 0,5)500,00 €
Fahrverbot 1 bis 3 Monate
Sehr schwerer Verstoß: Verwendung/Mitführung von Radarwarngeräten6000,00 €

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