Geldbußen bei typischen Verstößen in Italien und Spanien
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Im nachfolgenden Artikel gebe ich Ihnen einen Überblick über das Bußgeldsystem für die typischen Verkehrsverstöße in Italien und Spanien.
Italien
Nach italienischem Recht kann neben dem Fahrer des Kfz auch der Fahrzeughalter solidarisch für den Verstoß verantwortlich gemacht werden. Bei einem Mietwagen haftet grundsätzlich der Mieter des Kfz. Die Tat kann 2 Jahr lang verfolgt werden.Kann dem Fahrer der Verstoß nicht sofort am Tatort vorgehalten werden, hat die Behörde 90 Tage Zeit das Anzeigeprotokoll dem Fahrer oder Halter zuzustellen. Für die Zahlung der Geldbuße oder die Einspruchseinlegung hat der Betroffene 60 Tage Zeit. Zahlt er die Geldbuße innerhalb von 60 Tagen, muss er nur die Mindestgeldbuße für den begangenen Verstoß bezahlen. Bei Bezahlung innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheides kann durch die Behörde ein Rabatt von bis zu 30 % auf die Mindestgeldbuße gewährt werden.
Sofern bereits ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vorliegt, kann dieser 5 Jahre lang vollstreckt werden. Wird man auf frischer Tat betroffen muss das Bußgeld sofort bezahlt werden. Hat man über 20 Verkehrsübertretungen begangen wird das Kfz sichergestellt.
In Italien müssen Geschwindigkeitskontrollen grundsätzlich durch Beschilderung oder Lichtssignale angezeigt werden.
Erhält man in Italien ein Fahrverbot, wird der Führerschein eingezogen. Die Beamten können dem Betroffenen jedoch auch gestatten, noch bis zu einem bestimmten Ort fahren zu dürfen. Sowohl die Einziehung des Führerscheins, als auch die Erlaubnis der Weiterfahrt müssen auf dem Anzeigeprotokoll vermerkt werden.
Der eingezogene Führerschein muss innerhalb von 5 Tagen dem Präfekt übersandt werden. Dieser hat dann 15 Tage Zeit das Fahrverbot zu erlassen. Erlässt er kein Fahrverbot, kann der Führerschein vom Präfekt herausverlangt werden. Wird er nicht herausverlangt, wird der Führerschein an die deutsche Straßenverkehrsbehörde übersandt. Da dies jedoch sehr lange dauern kann, sollte dies tunlichst vermieden werden.
Der nachfolgenden Übersicht kann man die Geldbußen für typische Verstöße entnehmen.
Art des Verstoß | Sanktion |
Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 10 Km/h | 42,00 € bis 173,00 € |
Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 bis 40 Km/h | 173,00 € bis 694,00 € |
Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 bis 60 Km/h | 543,00 € bis 2170,00 € Fahrverbot 1 bis 3 Monate |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 60 Km/h | 845,00 € bis 3382,00 € Fahrverbot 6 bis 12 Monate |
Rotlichtverstoß | 167,00 € bis 665,00 € |
Abstandsverstoß | 42,00 € bis 173,00 € Fahrverbot 1 bis 3 Monate |
Handyverstoß | 165,00 € bis 661,00 € Fahrverbot im Wiederholungsfall |
Missachtung der Vorfahrt (rechts vor links) | 167,00 € bis 665,00 € Fahrverbot 1 bis 3 Monate |
Spanien
Nach spanischem Recht ist grundsätzlich der Fahrer des Kfz für den Verstoß verantwortlich. Leichte Verstöße können 3 Monate, schwere Verstöße 6 Monate und sehr schwere Verstöße 1 Jahr lang verfolgt werden. Sofern bereits ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vorliegt, kann dieser 4 Jahre lang vollstreckt werden. Die Stellungsnahmefrist beträgt 20 Tage. Die Einspruchsfrist einen Monat. Ausländer müssen Bußgelder sofort bezahlen. Bei schweren Verstößen kann dem Betroffenen die Weiterfahrt in Spanien verboten werden.
Das spanische Straßenverkehrsgesetz kennt leichte, schwere und sehr schwere Verstöße und Geschwindigkeitsverstöße die als schwere Verstöße zählen.
Geschwindigkeitsverstöße:
30iger Zone | 31 bis 50 Km/h 100,00 € | 51 bis 60 Km/h 300,00 € | 61 bis 70 Km/h 400,00 € | 71 bis 80 Km/h 500,00 € | ab 81 Km/h 600,00 € |
40iger Zone | 41 bis 60 Km/h 100,00 € | 61 bis 70 Km/h 300,00 € | 71 bis 80 Km/h 400,00 € | 81 bis 90 Km/h 500,00 € | ab 91 Km/h 600,00 € |
50iger Zone | 51 bis 70 Km/h 100,00 € | 71 bis 80 Km/h 300,00 € | 81 bis 90 Km/h 400,00 € | 91 bis 100 Km/h 500,00 € | ab 101 Km/h 600,00 € |
60iger Zone | 61 bis 90 Km/h 100,00 € | 91 bis 100 Km/h 300,00 € | 111 bis 120 Km/h 400,00 € | 121 bis 130 Km/h 500,00 € | ab 131 Km/h 600,00 € |
70iger Zone | 71 bis 100 Km/h 100,00 € | 101 bis 120 Km/h 300,00 € | 121 bis 130 Km/h 400,00 € | 131 bis 140 Km/h 500,00 € | ab 141 Km/h 600,00 € |
80iger Zone | 81 bis 110 Km/h 100,00 € | 111 bis 130 Km/h 300,00 € | 131 bis 140 Km/h 400,00 € | 141 bis 150 Km/h 500,00 € | ab 151 Km/h 600,00 € |
90iger Zone | 91 bis 120 Km/h 100,00 € | 121 bis 140 Km/h 300,00 € | 141 bis 150 Km/h 400,00 € | 151 bis 160 Km/h 500,00 € | ab 161 Km/h 600, 00 € |
100er Zone | 101 bis 130 Km/h 100,00 € | 131 bis 150 Km/h 300,00 € | 151 bis 160 Km/h 400,00 € | 161 bis 170 Km/h 500,00 € | ab 171 Km/h 600,00 € |
110er Zone | 111 bis 140 Km/h 100,00 € | 141 bis 160 Km/h 300,00 € | 161 bis 170 Km/h 400,00 € | 171 bis 180 Km/h 500,00 € | ab 181 Km/h 600,00 € |
120iger Zone | 121 bis 150 Km/h 100,00 € | 151 bis 170 Km/h 300,00 € | 171 bis 180 Km/h 400,00 € | 181 bis 190 Km/h 500,00 € | ab 191 Km/h 600,00 € |
Leichte, schwere und sehr schwere Verstöße:
Art des Verstoßes | Sanktion |
Leichter Verstoß: einfacher Parkverstoß | bis 100,00 € Möglicherweise Abschleppen |
Schwerer Verstoß: Rotlichtverstoß | 200,00 € Fahrverbot 1 bis 3 Monate |
Schwerer Verstoß: Abstandsverstoß | 200,00 € Fahrverbot 1 bis 3 Monate |
Schwerer Verstoß: Handyverstoß | 200,00 € Fahrverbot 1 bis 3 Monate |
Sehr schwerer Verstoß: Alkohol- oder Drogenverstoß (BAK 0,5) | 500,00 € Fahrverbot 1 bis 3 Monate |
Sehr schwerer Verstoß: Verwendung/Mitführung von Radarwarngeräten | 6000,00 € |
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