Gemeinsamer Mietvertrag nach Scheidung
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Einvernehmliche Scheidung Teil 4
Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn beide Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben haben?
Sie wollen sich einvernehmlich scheiden lassen, dann bedenken Sie auch, was nach der Scheidung mit dem gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag geschehen soll.
Wollen beide Ehepartner die Wohnung verlassen, so muss der Mietvertrag gemeinsam, fristgerecht gekündigt werden.
Möchte ein Ehepartner die Wohnung allein übernehmen, so ist zu beachten, dass der andere Ehepartner laut Mietvertrag auch weiterhin Mieter ist.
Kommt es zu einem Mietrückstand, verschuldeten Schäden in der Wohnung o.ä., so haften die Ehepartner weiterhin gemeinsam. Jeder einzelne Mieter kann demnach vom Vermieter als Gesamtschuldner für den Ersatz von Mietrückständen, Schadensersatz o.ä. herangezogen werden, auch der Ehepartner, der nach der Trennung nicht mehr in der Wohnung wohnt.
Sie können bei der Trennung, also vor der rechtskräftigen Scheidung, den Vermieter bitten, den Partner, der die Wohnung verlässt, aus dem Mietvertrag zu entlassen. Dem stimmen jedoch nur wenig Vermieter zu, da sie bei zwei Mietern auch zwei Schuldner haben, welche für etwaige Schäden oder Mietrückstände haften.
Nach der Scheidung ist der Vermieter jedoch verpflichtet, einen Partner aus dem Mietvertrag zu entlassen.
Hierfür ist er erforderlich, dem Vermieter binnen einer Frist von einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung mitzuteilen, dass Sie nun geschieden sind und der namentlich zu benennende Ehepartner die Wohnung allein übernimmt.
Dem muss der Vermieter gem. § 1568a Abs. III BGB zustimmen, auch wenn er damit nicht einverstanden ist.
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