Gericht geht im Fiat-Abgasskandal von illegaler Abschalteinrichtung aus

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Die juristische Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis) nimmt mit verbraucherfreundlichen Urteilen, Gutachten und richterlichen ersten Einschätzungen weiter an Fahrt auf. Das Landgericht Ravensburg hat am 15. März 2022 in einer mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, dass im Motor eines Wohnmobils eine unzulässige Abschaltreinrichtung verbaut sein könnte. Der Autobauer manipuliert die Abgasreinigung im T 568 SL von Hymer mit einer Zeitschaltuhr. Die Abgasreinigung soll nach 22 Minuten abgeschalten werden (Az.: 2 O 256/21). FCA versorgt die WoMo-Hersteller mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, die das Verfahren am Landgericht Ravensburg führt, rät vom Abgasskandal Betroffenen zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber führen derzeit in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG.

Landgericht Ravensburg zieht Parallele zu VW-Skandal

Fiat-Kunden stehen seit Sommer 2020 unter Schock. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt durchsuchte vor knapp zwei Jahren Büroräume von Fiat und Iveco. Der Verdacht: Abgasmanipulation im großen Stil. Ermittlungsergebnisse liegen öffentlich derzeit zwar noch keine vor, trotzdem ist klar, dass der Autokonzern FCA von einem ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal betroffen ist. Ganz offensichtlich manipuliert der Autobauer die Abgasreinigung in seinen Motoren so, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Fiat und Iveco verkaufen Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen. Zum Iveco Daily liegt mittlerweile ein Rückruf beim Kraftfahrt-Bundesamt vor. Damit hat der Diesel-Abgasskandal von FCA Einzug in eine gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche gehalten. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnte die Kanzlei erringen. Auch steigt die Anzahl von Gutachten, die durch Gerichte in Auftrag gegeben worden sind. Der Skandal ist an den Gerichten angekommen. Immer mehr Gericht beschäftigen sich intensiver mit dem Abgasskandal bei Fiat Chrysler.

So auch am Landgericht Ravensburg. „Nach vorläufiger Würdigung des Gerichts dürfte hier eine Abschalteinrichtung vorliegen, auch wenn außerhalb des vom Kläger behaupteten Zeitfensters nicht vollständig abgeschaltet wird, sondern möglicherweise nur teilweise. Letzteres hat die Beklagte nicht qualifiziert bestritten“, fasst das Gericht die mündliche Verhandlung in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zusammen. Für die Kammer stellte sich dann die Frage, ob die Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig sei. Auch hierzu äußerte sich das Gericht eindeutig verbraucherfreundlich. „Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dürfte dies nur in Ausnahmefällen in Frage kommen. Der bisherige Vortrag der Beklagten dürfte diese Voraussetzungen nicht erfüllen, insbesondere lässt sich nicht erkennen, dass die Abschalteinrichtung zur Vermeidung von plötzlich auftretenden Schäden erforderlich ist. Von plötzlich auftretenden Schäden kann etwa auch dann nicht die Rede sein, wenn sich solche Schäden durch rechtzeitige Wartungsmaßnahmen vermeiden lassen.“ Wenn von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgegangen würde, stellt sich das Gericht die Frage, ob das Verhalten der Beklagten in diesem Zusammenhang als sittenwidrig anzusehen sei. Hier könnte aus Sicht des Gerichtes die Abschalteinrichtung vergleichbar mit derjenigen sein, die bei dem Motor EA 189 von der VW AG eingesetzt wurde.

Der Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles reißt aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer viele Camper aus ihren Wohnmobilträumen. Statt das unabhängige Reisen zu genießen, steht die Beschäftigung mit Themen wie Nachrüstung der manipulierten Dieselmotoren, Fahrverbote für die umweltverpestenden Reisemobile und die Möglichkeit einer behördlich angeordneten Fahrzeugstilllegung an. Den Skandal auszusitzen und abzuwarten, ist die falsche Option für Verbraucher. Die VW-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10. Februar 2022 zeigt deutlich, wer zu lange wartet, geht aufgrund der Verjährung leer aus. Der BGH war von einer zügigen Verjährung bei VW ausgegangen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.  


Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Foto(s): Pixabay

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