Gerichtsverhandlung per Videokonferenz: Längst überfällig!

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Christian Günther anwalt.de-Redaktion
Gerichtsverhandlung per Videokonferenz: Längst überfällig!

Das Coronavirus stört den Gerichtsalltag gehörig. Laufende Verhandlungen werden Pandemie-bedingt ausgesetzt und Termine verschoben. Dabei sind bereits seit Ende 2013 Videoverhandlungen möglich – theoretisch. Praktisch fehlt jedoch vielerorts noch immer die notwendige Technik. Die Kritik daran wird zunehmend lauter. Und auch anwalt.de-Mitglieder plädieren für mehr Videoverhandlungen.

Rechtlich bereits seit 2013 möglich

Theoretisch sind Videoverhandlungen bereits seit November 2013 möglich. Seitdem erlaubt § 128a ZPO Zivilprozesse im Wege der Bild- und Tonübertragung zu verhandeln. Auch andere Gerichtsordnungen ermöglichen bereits diese Art der Gerichtsverhandlung.

Praktisch fehlt jedoch vielerorts immer noch die notwendige Technik in ausreichender Zahl. Das zeigt die Länderliste mit Standorten von Videokonferenzanlagen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften mit Stand vom 14. April 2020. Die lückenhafte IT-Ausstattung kritisiert auch der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn.

anwalt.de-Mitglieder plädieren für mehr Videoverhandlungen

Rechtsanwalt Jörg Schwede zufolge hätte man Verfahrensverzögerungen in den vergangenen Wochen durchaus vermeiden können, wenn die Justiz die Möglichkeit der Videoverhandlung genutzt hätte. „Natürlich sollte aber auch der Anwaltschaft die Zeit gegeben werden, gerade in der für viele Kanzleien herausfordernden Covid-19-Zeit, die entsprechenden Voraussetzungen für die Umsetzung und Digitalisierung zu schaffen“, so Rechtsanwalt Schwede.

In der Kanzlei JASPER Rechtsanwälte werden laut Rechtsanwalt Dennis Wiegard Videokonferenzen im Mandantenkontakt bereits verstärkt genutzt. „Die Justiz sollte das Momentum nutzen, um auch nach der Coronapandemie unnötige Reisetätigkeiten für alle Beteiligten zu verhindern.“

Rechtsanwältin Sandra Baumann hält Videoverhandlungen ebenfalls für eine gute Möglichkeit, Verhandlungen flexibel und standortunabhängig zu führen - nicht nur in Zeiten von Corona. „Meines Erachtens ist es auch wichtig, dass sich alle Beteiligten per Video sehen und nicht nur ein Ausschnitt des jeweils Sprechenden zu sehen ist. Dies erfordert aber in der Regel mehrere Kameras“, so Baumann.

Auch Rechtsanwalt Roosbeh Karimi hält Videoverhandlungen für längst überfällig: „Gerade, wenn es nur noch um rechtliche Fragen geht, ist eine persönliche Anwesenheit kaum erforderlich.“

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Ausstattung und Gesetze noch zu verbessern

Bayern verfügt laut Landesjustizminister Georg Eisenreich über 50 Videokonferenzanlagen in 53 Gerichten. Zugleich teilte er am 6. Mai mit, Gerichte flächendeckend damit ausstatten zu wollen. Am selben Tag fand die erste Videoverhandlung am Landgericht Düsseldorf in einem Wettbewerbsrechtsstreit statt. Das Landgericht Hannover stattet laut einer Pressemitteilung vom 22. April gerade sämtliche Sitzungssäle mit Video-Konferenztechnik aus. Dort finden wöchentlich fünf bis zehn Verhandlungen per Videokonferenz statt. 

Außerdem gibt es Gesetzesänderungspläne. Das Bundesarbeitsministerium hatte einen Referentenentwurf vorgelegt für ein Gesetz zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID-19-Epidemie. Dieser sieht insbesondere von § 128a ZPO abweichende Regeln zur Videoverhandlung von Arbeitsgerichts- und Sozialgerichtsprozessen vor.

(GUE; ZGRA)

Foto(s): v.l.n.r:

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