Geschwindigkeitsmessungen überprüfen - Wichtige Klarstellungen des OLG Frankfurt

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Wer geblitzt wird, stellt sich oft die Frage, ob die Messung korrekt war und wie sie überprüft werden kann. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat nun verdeutlicht, wie Betroffene und ihre Verteidiger in Hessen Einsicht in die Messdaten nehmen können – und was dabei zu beachten ist.

Keine Herausgabe der Originaldateien, aber dennoch Transparenz

In seiner Entscheidung hat das OLG Frankfurt festgestellt, dass eine eigenständige Kontrolle der Messdaten möglich sein muss. Allerdings gibt es keinen Anspruch auf die Herausgabe der verschlüsselten Originalfalldatei. Vielmehr müssen die Behörden sicherstellen, dass Betroffene die Daten nachvollziehen und auf ihre Richtigkeit prüfen können (Beschluss vom 4. Februar 2025, Az. 2 Orbs 233/24).

Wie funktioniert die Einsichtnahme?

Die digitale Falldatei bildet die Grundlage jedes Geschwindigkeitsvorwurfs und enthält sowohl das Messbild als auch den amtlichen Messwert. Da diese Datei verschlüsselt ist, kann sie nur mit einem zugelassenen Auswerteprogramm und dem entsprechenden Schlüssel geprüft werden, welche die Bußgeldstellen bereithalten.

Betroffene haben zwei Möglichkeiten, die Messdaten zu überprüfen:


  1. Einsichtnahme vor Ort – In der zuständigen Bußgeldstelle kann ein Termin vereinbart werden, bei dem die Daten unter Bereitstellung der notwendigen Hilfsmittel eingesehen und analysiert werden.
  2. Übersendung einer ausgewerteten Datei – Auf Antrag kann die bereits entschlüsselte und lesbare Datei übermittelt werden, wobei die Kosten hierfür von der antragstellenden Person getragen werden müssen.


Auch Verteidiger können Einsicht nehmen und eine Kopie anfordern, wobei die Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach erfolgen muss.

Standardisierte Messverfahren und Fairness im Verfahren

Die Richtigkeit des amtlichen Messwerts selbst kann nachträglich nicht rekonstruiert werden, da das sogenannte standardisierte Messverfahren als verlässlich anerkannt ist. Eine Überprüfung der technischen Messung durch die Gerichte erfolgt daher nur, wenn sich aus der Verfahrensakte konkrete Hinweise auf Fehler ergeben.

Wichtig ist jedoch, dass Betroffene sich rechtzeitig mit der Überprüfung ihrer Messdaten befassen. Die Auswertung der Falldatei sollte vor der Hauptverhandlung erfolgen, da Gerichte grundsätzlich nicht dazu verpflichtet sind, von sich aus eine eigene Prüfung vorzunehmen.

Fazit: Wer seine Messung anzweifeln möchte, sollte aktiv werden

Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass die Einsichtnahme in Messdaten möglich ist und die Behörden Transparenz gewährleisten müssen. Dennoch bleibt es in der Verantwortung der Betroffenen, ihre Rechte rechtzeitig wahrzunehmen.

Wenn Sie eine Geschwindigkeitsmessung überprüfen lassen möchten, unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen. Unsere Kanzlei prüft die Falldateien sowie die gesamte Messung auf mögliche Fehler und setzt sich für Ihre Rechte im Bußgeldverfahren ein. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Ersteinschätzung!


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