Gesellschafteraustritt - wie geht das?
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GmbH-Ratgeber
Sie sind Gesellschafter und möchten aus der GmbH aussteigen und wissen nicht genau wie das geht? In diesem Beitrag zeige ich Ihnen die wichtigsten Möglichkeiten des Gesellschafterausstiegs – sei es durch Kündigung oder den Verkauf der Geschäftsanteile. Nur wer die rechtlichen Grundlagen kennt, kann sein Ziel schnell und rechtssicher erreichen.
GmbH-Beteiligung: Vor- und Nachteile
Beteiligungen an einer GmbH bieten zahlreiche Vorteile, wie etwa die begrenzte Haftung für den Gesellschafter. Allerdings gibt es auch einige Nachteile für Gesellschafter. Sieht zum Beispiel ein Gesellschaftsvertrag vor, dass jeder Gesellschafter einem Wettbewerbsverbot unterliegt, kann es für einen Gesellschafter sehr teuer werden, wenn er sich an einem anderen Konkurrenzunternehmen beteiligt oder dort angestellt wird.
Trotz des generellen Haftungsschutzes gibt es einige Situationen, die zur Haftung auch der Gesellschafter führen können. Etwa greift die Insolvenzverschleppungshaftung auch zulasten der Gesellschafter, wenn die GmbH führungslos wird. Finanzielle Risiken können aber auch entstehen, wenn der Gesellschafter gemäß Gesellschaftsvertrag beitrags- oder finanzierungspflichtig wird.
Risiken sind also nicht nur mit der Position des Geschäftsführers verknüpft. Spezielle Gefahren sind auch mit der Gesellschafterstellung verbunden. Und es gibt einige Fallgestaltungen, die den Wunsch des Gesellschafters heranreifen lassen, sich möglichst schnell aus dem Gesellschafterkreis zu entfernen.
Es gibt zwei zentrale Möglichkeiten, wie sich der Gesellschafter aus der GmbH lösen kann: den Austritt durch Kündigung und das Ausscheiden durch Anteilsverkauf.
Wie kann die Gesellschafterstellung gekündigt werden?
Jeder kennt die Situation beim Arbeitnehmer oder Geschäftsführer. Der Arbeits- oder Geschäftsführervertrag wird einfach ordentlich gekündigt oder er läuft aus und dann ist der Vertrag beendet. Der Austritt eines Gesellschafter aus einer GmbH durch Kündigung ist um einiges komplexer.
Zunächst stellt sich die Frage, ob eine ordentliche Kündigung überhaupt möglich ist. Es ist nämlich so, dass eine ordentliche Kündigung rechtlich nur zulässig ist, wenn der Gesellschaftsvertrag dies regelt. Im GmbH-Recht sind oft sehr lange Kündigungsfristen von mehr als einem halben Jahr geregelt. Nach einer Kündigung steht dem scheidenden Gesellschafter eine Abfindung zu. Zur Abfindungsfrage finden Sie bei uns auf der Homepage weiterführende Informationen: https://www.rosepartner.de/gmbh-abfindung-gesellschafter.html
Ein Aspekt ist ganz wichtig: Gibt es im Gesellschaftsvertrag keine Kündigungsregelung, dann scheidet die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung aus. Ohne eine Kündigungsregelung in der Satzung kommt es oft zu einer Quasi-Gefangenschaft des Gesellschafters. Ohne eine ordentliche Kündigung bleibt nur die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Die außerordentliche Kündigung ist immer möglich auch ohne eine ausdrückliche Regelung. Sie ist aber an sehr hohe Voraussetzungen geknüpft.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund liegt vor, wenn es dem Gesellschafter nicht mehr zumutbar ist, in der Gesellschaft zu verbleiben. Beispiele hierfür ist z.B. eine schwerwiegende Pflichtverletzung der Mitgesellschafter - etwa kriminelles Verhalten. Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen viel höher sind als bei der außerordentlichen, fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.
Gesellschafteraustritt durch Anteilsverkauf
Eine weit verbreitete und meist unkompliziertere Methode aus einer GmbH auszuscheiden, ist der Verkauf der Geschäftsanteile. Der erste Schritt besteht darin, einen Käufer für die Anteile zu finden. Dies kann ein anderer Gesellschafter oder eine externe Person sein.
Sobald ein Käufer gefunden ist, wird ein Kaufvertrag erstellt. Dieser regelt die wesentlichen Punkte wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Übergabebedingungen. Ist der Käufer ein außenstehender Dritter, geht dem Verkauf eine nicht selten aufwändige Prüfung durch die Berater des Käufers voraus. Überdies kann der Anteilsübertragungsvertrag schon allein wegen der Garantieklauseln eine hohe Komplexität aufweisen.
In vielen Gesellschaftsverträgen ist festgelegt, dass der Verkauf von Anteilen der Zustimmung der anderen Gesellschafter oder der Geschäftsführung bedarf. Man spricht hier von einer Vinkulierungsklausel. Diese Zustimmung muss meist in einer Gesellschafterversammlung eingeholt werden. Ohne eine Zustimmung ist die Anteilsübertragung schlicht unwirksam. Der Verkauf von GmbH-Anteilen bedarf immer der notariellen Beurkundung. Der Notar stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und der Vertrag rechtswirksam ist.
Finanzielle Seite des Gesellschafterausstiegs
Zusammengefasst gibt es zwei Hauptwege, um als Gesellschafter aus einer GmbH auszutreten: durch Kündigung oder durch Anteilsverkauf.
Die einzelnen Deinvestitionen-Szenarien haben auch eine finanzielle Seite. Hier muss beachtet werden, dass der Kaufpreis im Kaufvertrag vor dem Ausscheiden vereinbart wird. Das gibt den scheidenden Gesellschafter Sicherheit. Der Verkäufer muss nach dem Anteilsverkauf dem Käufer nicht wegen des Kaufpreises hinterherrennen.
Bei einer Gesellschaftskündigung dagegen kommt es oft zu einem Streit über die Höhe der Abfindung, die dem ausscheidenden Gesellschafter zusteht. Wenn ein Gesellschafter einseitig kündigt, muss die Abfindung gerade nicht vereinbart werden. Wenn sich die Parteien nicht auf eine Abfindungszahlung einigen, wird der kündigende Gesellschafter seine Abfindung gemäß den im Gesellschaftsvertrag normierten Abfindungsregeln einklagen müssen.
Wer als Gesellschafter die GmbH verlassen will, muss die bestehenden Möglichkeiten rechtlich prüfen und auch taktisch durchdeklinieren. Hier ist die Unterstützung durch einen Spezialisten sehr hilfreich.
ROSE & PARTNER – Hamburg, Berlin, München, Frankfurt a.M., Köln
Dr. Boris Jan Schiemzik, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Der Verfasser dieses Artikels, Dr. Boris Jan Schiemzik, ist mit seinem Team auf das Gesellschaftsrecht und Corporate Litigation spezialisiert.
Weitere Informationen zu Fragen des Ausscheidens des Gesellschafters aus der GmbH finden Sie hier: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/gesellschaftsrecht/gmbh-kuendigung-ausschluss-von-gesellschaftern.html
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