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Gesetzesänderungen Dezember 2014: Mehr Lebensmittelinfos und Wegfall der Optionspflicht bei doppelter Staatsbürgerschaft

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Christian Günther anwalt.de-Redaktion

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Bevor sich das Jahr 2014 verabschiedet, müssen sich Piloten und andere Luftverkehrsteilnehmer noch auf geänderte Flugregeln einstellen. Lebensmittel sind umfangreicher und besser zu kennzeichnen. Außerdem wird es für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern künftig leichter, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu behalten.

Luftverkehrsregeln EU-weit harmonisiert

So wie die Straßenverkehrsordnung Regeln für Straßenverkehrsteilnehmer aufstellt, tut dies die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) für Teilnehmer am Luftverkehr. Da sich die Luftverkehrsregeln in europäischen Ländern unterscheiden, hat die EU zur Harmonisierung SERA erlassen. Diese „Standardised European Rules of the Air“ gelten nun ab dem 5. Dezember. Betroffen ist jeder, der in der Luft unterwegs ist. Neben Piloten von Flugzeugen und Hubschraubern also auch Ballonfahrer. Die vereinheitlichten Luftverkehrsregeln sollen gerade grenzüberschreitende Flüge erleichtern. Dabei geht es etwa um Regeln zu Flughöhen, Flugzeiten, Flugplänen und Funkkontakt.

SERA lässt den Staaten dabei jedoch Freiräume. Eine entsprechend überarbeitete LuftVO soll im Januar 2015 folgen. SERA wird zudem begleitet von einer Reihe von Nachrichten für Luftfahrer (NfL). NfL enthalten verbindliche Anordnungen und Informationen der Deutschen Flugsicherung. Ziel der EU ist es einen einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky) zu schaffen. Denn die zurzeit noch stark national geprägten Zuständigkeiten für den Luftverkehr führen zu einem hohen Aufwand und bergen zudem Sicherheitsrisiken.

Verbraucher erhalten mehr Informationen zu Lebensmitteln

Verbraucher können sich beim Einkaufen bald besser über Lebensmittel informieren. Denn ab dem 13. Dezember gilt die Lebensmittelinformationsverordnung. Wer Lebensmittel lokal vor Ort als auch im Internet gewerblich anbietet, muss sie beachten. Andernfalls droht insbesondere eine Abmahnung von Wettbewerbern.

Informationen müssen insgesamt klar und verständlich auf der Packung selbst bzw. einem Etikett stehen. Die neuen Kennzeichnungsregeln schreiben dabei eine Mindestschriftgröße vor. Auch für online angebotene Lebensmittel gilt dabei, dass Käufer die Informationen vor dem Kauf sehen können.

Irreführende und von den wesentlichen Informationen ablenkende Aussagen erfahren eine erhebliche Einschränkung. Ein Beispiel dafür sind angebliche Vorteile für die Gesundheit. Ebenfalls irreführend ist das Verschleiern von Zutaten, die andere Lebensmittel bloß imitieren wie etwa Analogkäse. So etwas muss künftig klar erkennbar sein. Das gilt etwa auch für Formfleisch. Sogenanntes Klebefleisch ist mit den Worten „aus Fleischstücken zusammengefügt“ zu versehen. Entsprechendes gilt für zusammengesetzten Fisch. Neu ist unter anderem auch, dass 14 besonders häufig eine Allergie auslösende Stoffe wie Gluten, Nüsse oder Milcheiweiß in der Zutatenliste hervorzuheben sind. Der Hinweis auf Allergene gilt dabei auch bei nicht vorverpackten Lebensmitteln. Bei frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch ist dessen Ursprungsland oder Herkunftsort nun auch über Rindfleisch hinaus bei Fleisch von Schweinen, Geflügel, Ziegen und Schafen anzugeben. Gefrorenes Fleisch und Fisch muss zudem über das Einfrierdatum informieren.

Bereits in der Verordnung geregelt, aber erst ab Dezember 2016 Pflicht sind Angaben zum Nährwert. Anzugeben ist jeweils auf 100 g bzw. 100 ml bezogen: Energiegehalt, Kohlenhydrate, Zucker, Salz, Fett, gesättigte Fettsäuren und Eiweiß. Zu der Ampelkennzeichnung, nach der Lebensmittel je nach Fett-, Salz- und Zuckeranteil ein rotes, gelbes oder grünes Symbol erhalten, kommt es jedoch nicht.

Doppelte Staatsbürgerschaft ist seltener aufzugeben

Bisher war es so: Alle ab dem Jahr 2000 in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland gelebt hat und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. In der Zeit vor dem Jahrtausendwechsel ab dem Jahr 1990 geborene Kinder konnten sie durch Einbürgerung erhalten. Daneben haben sie die ausländische Staatsbürgerschaft ihrer Eltern, also eine doppelte Staatsbürgerschaft. Mit Erreichen der Volljährigkeit müssen sie sich jedoch bis zu ihrem 23. Geburtstag für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Bei Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz ist zumindest die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit auf besonderen Antrag möglich. Der muss allerdings erfolgen, bevor man 21 wird.

Diese Optionspflicht entfällt für viele Betroffenen ab dem 20. Dezember. Grund ist eine im Sommer beschlossene Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Demnach muss in folgenden Fällen keiner mehr zwingend auf seine doppelte Staatsangehörigkeit verzichten: Jeder, der sich bis zu seinem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat. Auch wer bis dahin sechs Jahre eine Schule im Inland besucht hat, ist von der Optionspflicht befreit. Dasselbe gilt bei einem bis dahin hierzulande erworbenen Schulabschluss oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Außerdem besteht eine Härtefallregelung, wenn jemand im Einzelfall einen vergleichbar engen Bezug zu Deutschland nachweisen kann.

(GUE)

Foto(s): ©AdobeStock/Babimu

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