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Gesetzesänderungen im Juni 2022: Kostenentlastungen und neue Kartellregeln

  • 4 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

9-Euro-Ticket und geringere Kraftstoffpreise

Stark gestiegene Energiepreise führen zu einigen Maßnahmen, die die Bevölkerung bereits ab Juni von Kosten entlasten sollen, die durch Reisen und Transport enstehen. Helfen soll zum einen ein 9-Euro-Ticket. Mit diesem können Personen im Juni, Juli, August zum Preis von 9 Euro im Monat deutschlandweit Busse und Bahnen nutzen.

Mit den Sondertickets dürfen viele Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) genutzt werden. Ausgenommen sind jedoch Fahrten mit den Zügen ICE, IC und EC. Genutzt werden können Regionalzüge. Das Angebot soll neben der Entlastung auch neue Nutzer vom ÖPNV überzeugen.

Eine weitere Maßnahme senkt im gleichen Zeitraum von Anfang Juni bis Ende August 2022 die Energiebesteuerung von Diesel und Benzin. Der Steuersatz für Diesel beträgt 14 Cent weniger und für Benzin sogar 30 Cent weniger pro Liter. Diese Steuersenkung setzt sich fort in einer geringeren Mehrwertsteuer, da diese auf den die Energiesteuer enthaltenden Preis anfällt. Damit betrüge die mögliche Entlastung – jeweils pro Liter – sogar 16,7 Cent beim Diesel und 35,2 Cent beim Benzin. Die tatsächliche Preissenkung an der Zapfsäule wird jedoch von den Mineralölkonzernen abhängen.

Heizkostenzuschuss für Einkommensschwache

Auch die Energiepreise sind stark gestiegen und damit die Heizkosten für viele Personen und Haushalte. Das ab Juni geltende Heizkostenzuschussgesetz beinhaltet deshalb einen Zuschuss für folgende Personen:

Wohngeldhaushalteine Person 270 Euro

zwei Personen 350 Euro

für jede weitere Person 70 Euro
BAföG-Empfänger230 Euro
Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss230 Euro
Auszubildende mit Beihilfe/Ausbildungsgeld230 Euro

Der Heizkostenzuschuss soll im Sommer automatisch an die berechtigten Personen ausgezahlt werden, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen.

Weitere Rechtsformen im Transparenzregister

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Europäische Genossenschaften (SCE) und Europäische Partnerschaften müssen sich bis 30. Juni 2022 ins Transparenzregister eintragen lassen. Dann endet die Übergangsfrist für Pflicht zur Eintragung dieser Rechtsformen. Geschäftsführer oder andere handlungsbevollmächtigte Personen können die Eintragung auf der Seite www.transparenzregister.de vornehmen.

Für Aktiengesellschaften (AG), Europäische Aktiengesellschaften (SE) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) ist die Übergangsfrist zur Registrierung bereits Ende März 2022 abgelaufen. Alle anderen Unternehmen wie Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) sind bis Jahresende 2022 zur Meldung an das Transparenzregister verpflichtet. Neugründungen sind bereits seit dem 1. August 2021 unverzüglich zu melden.

Ausländischen Führerschein umschreiben einfacher

Wer keinen ausländischen Führerschein eines EU- oder EWR-Landes besitzt und in Deutschland mit seinem ausländischen Führerschein ein Fahrzeug führen will, muss diesen nach sechs Monaten umschreiben lassen. Die Frist von sechs Monaten läuft, sobald der Führerscheininhaber über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt. Bei einer bereits bekannten Aufenthaltsdauer von maximal einem Jahr in Deutschland kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Frist von sechs auf zwölf Monate verlängern. Nach Ablauf der Frist wird der ausländische Führerschein nicht mehr anerkannt. Wer weiterhin Auto fährt, kann sich gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen. Hier kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen.

In beiden Fällen kann nach Ablauf der Frist eine theoretische oder sogar praktische Führerscheinprüfung erforderlich sein, damit die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein umschreibt. Die Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung nennt jedoch Führerscheine einiger Länder, für die keine weitere Fahrprüfung erforderlich ist.

Zu diesen Ländern kommen ab Juni aufgrund des Brexits das Vereinigte Königreich und Gibraltar hinzu ohne Einschränkungen. Für Führerscheine aus Albanien gilt das nur mit einem Ausstellungsdatum ab dem 24. Januar 2017 und mit Ausnahme der Klasse AM. Führerscheine aus dem Kosovo müssen ab dem 1. März 2018 ausgestellt sein, damit die Prüfungspflicht wegfällt. Für das Land Moldau beschränkt sie sich ab Juni auf die Führerscheinklassen A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE.

Arzneimittel künftig ohne Hinweis auf Ethanolgehalt

Ab Juni entfällt infolge einer geänderten Arzneimittel-Warnhinweisverordnung die Kennzeichnungspflicht, wenn ein Arzneimittel Ethanol enthält. Bisher war auf Behältnissen und Umverpackungen „Enthält … Vol.-% Alkohol“ je nach Konzentration auch mit dem Zusatz „Packungsbeilage beachten!“ anzugeben. Grund für den Wegfall sind zunehmende einheitliche Vorgaben durch EU-Recht, die abweichende nationale Vorgaben entbehrlich machen.

Geänderte Kartellregeln für Liefer- und Vertriebspartner

Das Kartellrecht soll die negativen Folgen eines zu geringen Wettbewerbs verhindern. Diese drohen insbesondere, wenn Unternehmen Monopolstellungen erlangen. Andererseits soll das Kartellrecht für den Markt vorteilhafte Unternehmenskooperationen nicht einschränken. Das gilt insbesondere für als vertikale Vereinbarungen bezeichnete Liefer- und Vertriebsbeziehungen. Deren zulässige Grenzen regelt die sogenannte Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (VGVO) der Europäischen Union. Wer diese befolgt, ist vom Kartellverbot freigestellt. Entsprechend große Bedeutung hat die VGVO für Vertriebssysteme.

Nach elf Jahren gilt ab Juni eine umfassend geänderte VGVO. Die Änderungen berücksichtigen insbesondere die schon länger bestehende Entwicklung zunehmenden Online-Handels. Die zahlreichen Veränderungen betreffen unter anderem den sogenannten geschützten Bereich. Damit sind diejenigen Vereinbarungen gemeint, die von einem Kartellverbot ausgenommen sind.

Unter anderem mit Blick auf den zweigleisigen Vertrieb und Paritätsverpflichtungen wurde der geschützte Bereich eingeschränkt. Mit zweigleisiem Vertriebt ist der Vertrieb durch einen Anbieter selbst an Endkunden sowie durch Händler gemeint. Paritätsverpflichtungen sind hingegen Verpflichtungen von Geschäftspartnern Bedingungen derart anzubieten, dass sie den Bedingungen der Vertriebskanäle Dritter entsprechen oder sogar besser sind. Ausdrücklich betreffen die Regeln der VGVO nun zudem Onlinevermittlungsdienste.

Die neuen Regeln der Vertikalen-Gruppenfreistellungsverordnung gelten ab dem 1. Juni 2022. Eine Übergangsregelung bestimmt jedoch, dass bis dahin noch geltende Vereinbarungen bis zum 31. Mai 2022 sich noch nach den alten Regeln richten dürfen.

(GUE)

Foto(s): ©Pixabay/goumbik

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