Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Gesetzesänderungen im Juni 2025: Barrierefreiheit – und mehr

  • 5 Minuten Lesezeit
Die Justitia ist vor einem magentafarbenen Hintergrund mit Paragrafen-Zeichen zu sehen.
anwalt.de Redaktion anwalt.de-Redaktion

Anpassung bei der Rechtsanwaltsvergütung

Ab Juni wird die Vergütung von Anwälten angepasst. Grundlage ist das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025). Aufgrund des KostBRÄG 2025 werden zukünftig auch Betreuer, Vormünder, Verfahrensbeistände, Sachverständige und Sprachmittler eine höhere Vergütung erhalten. Gerichtsgebühren werden ebenfalls angehoben. 

Die Gebühren der Rechtsanwälte steigen je nach Gebührenart um mehrere Prozentpunkte. Die Wertgebühren steigen um sechs Prozent. Hierbei handelt es sich um Gebühren, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert richtet, etwa in Familiensachen. Um neun Prozent erhöhen sich die Rahmen- und Festgebühren. Bei Rahmengebühren handelt es sich vor allem um die Gebühren des Wahlanwalts in Straf- oder Ordnungswidrigkeitssachen. Festgebühren erhält der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt, etwa der Pflichtverteidiger.  

Nach § 49 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) rechnet der Rechtsanwalt Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) mit der Staatskasse ab. PKH oder VKH wird einer Person gewährt, wenn sie sich die Rechtsverfolgung nicht aus eigenen Mitteln leisten kann. Sie muss also bedürftig sein, was bedeutet, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beschränkt sein müssen. Die PKH- und VKH-Gebühren steigen künftig auf etwa 90 Prozent der Wahlanwaltsgebühren. Die Kappungsgrenze bei PKH oder VKH ist auf 80.000 Euro angehoben. Sie lag zuvor bei 50.000 Euro.  

Längere Schutzfristen nach einer Fehlgeburt

Ab dem 1. Juni gelten neue Schutzfristen für Frauen nach einer Fehlgeburt. Hierzu wurde das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geändert.  

Für Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, gilt erstmals ein zweiwöchiger Mutterschutz. Sechs Wochen Mutterschutz kann eine Frau in Anspruch nehmen, die eine Fehlgeburt nach der 16. Schwangerschaftswoche erleidet. Eine Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche führt zu acht Wochen Mutterschutz.  

Die neuen Mutterschutzfristen bedeuten konkret, dass ein Arbeitgeber eine Frau innerhalb der Frist nicht beschäftigen darf. Sofern sich eine Frau jedoch zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt, darf sie ihrer Beschäftigung nachgehen. 

Nachhaltigkeit und Kennzeichnungspflichten bei Smartphones und Tablets 

Für Smartphones und sogenannte Slate-Tablets – also tastaturlose Computer mit Multitouch-Display oder Stiftbedienung – gilt ab dem 20. Juni, dass Verbrauchern Informationen über bestimmte Produktmerkmale zur Verfügung gestellt werden müssen. Bei diesen Merkmalen handelt es sich beispielsweise um den Energieverbrauch; aber auch Angaben zur Sturzresistenz, zur Batterielaufzeit, zur Reparierbarkeit und zum Schutzgrad in Bezug auf das Eindringen von Wasser oder anderen Fremdkörpern sind nunmehr vorgeschrieben. Für Altgeräte gilt die Kennzeichnungspflicht nicht.  

Ziel ist, die Umweltverträglichkeit der Produkte zu erhöhen. Grundlage ist die europäische Ökodesign-Verordnung (Verordnung 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte). Zudem müssen Ersatzteile für Smartphones und Slate-Tablets mindestens sieben Jahre lang, nachdem das Produkt vom Markt genommen wurde, verfügbar sein. Updates für Betriebssysteme der Geräte müssen nach der Markteinführung des Produkts mindestens fünf Jahre lang zur Verfügung stehen. Dadurch sollen Smartphones und Tablets nachhaltiger werden. 

 Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden

Ab dem 6. Juni ist eine schnellere technische Umsetzung eines Stromanbieterwechsels möglich. Innerhalb von 24 Stunden muss der Wechsel vollzogen sein.  

Die neue verkürzte Frist gilt nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der EU-Richtlinie 2019/944 für Werktage, das heißt für montags bis samstags. Bislang dauerte der Vorgang länger, in der Regel bis zu acht Tagen, wobei eine Frist von drei Wochen möglich war. Verbraucher wurden in dieser Zeit vom örtlichen Grund- beziehungsweise Ersatzversorger mit Strom beliefert. 

Durch den schnelleren technischen Wechselvorgang werden Verbraucher vor den zumeist höheren Stromkosten des örtlichen Grundversorgers geschützt. Die Kündigungsfristen bei den Stromanbietern sind von der Änderung jedoch nicht betroffen.  

Prüfungspflicht für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen

Ab 20. Juni müssen Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken genutzten anderen Fahrzeugen zum Einsatz kommen, alle zwei Jahre überprüft werden. In der Regel geht es hierbei um Wohnmobile. Die Vorschrift gilt nur für Flüssiggasanlagen, die nicht zum Antrieb des Fahrzeugs genutzt werden. Auch vor Inbetriebnahme müssen Flüssiggasanlagen geprüft werden. 

Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein

Am 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft in Deutschland und Europa, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen, vergleiche Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das Gesetz ist zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – Kurzform: European Accessibility Act (EAA) – erlassen worden. Nach dem BFSG müssen Unternehmen verschiedene Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten.  

Barrierefrei müssen unter anderem folgende ab dem 28. Juni neu in den Verkehr gebrachte Produkte sein: 

  • Hardware und Betriebssysteme für Verbraucher (Computer, Mobiltelefone, Notebooks, Tablets, Smartphones)
  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten) und Geldautomaten
  • Telekommunikationsgeräte
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang

Folgende vom 28. Juni an erbrachte Dienstleistungen müssen ebenfalls barrierefrei sein: 

  • Telekommunikationsdienste
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Webshops)
  • Bankdienstleistungen
  • Personenbeförderungsdienste
  • E-Books und entsprechende Software
  • Webseiten
  • auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr, einschließlich mobiler Anwendungen (Apps)

Bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit können Empfehlungen zur Umsetzung des Gesetzes auf Produkte und Dienstleistungen eingesehen werden.  

Ausnahmen bei der barrierefreien Gestaltung von Dienstleistungen gelten nur für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also jene Unternehmen mit nicht mehr als zehn Mitarbeitern oder maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Für die Produkte von Kleinstunternehmen gibt es keine Ausnahmeregelung – sie müssen barrierefrei gestaltet sein. 

Produkte und Dienstleistungen, die sich ausschließlich an Unternehmer richten, sind von der Notwendigkeit zur Barrierefreiheit ausgenommen. Hierbei handelt es sich um die klassischen B2B-Produkte und -Dienstleistungen, die nicht von Verbrauchern erworben oder in Anspruch genommen werden können.  

Übergangsfristen regelt das BFSG ebenfalls. Gemäß § 38 Absatz 2 BFSG dürfen etwa Selbstbedienungsterminals, die von den Dienstleistungserbringern vor dem 28. Juni zur Erbringung von Dienstleistungen unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen eingesetzt werden, bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer weiter zur Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen eingesetzt werden. Nach ihrer Ingebrauchnahme dürfen sie allerdings nicht länger als 15 Jahre im Einsatz bleiben. 

Erster Nationaler Veteranentag

Am 15. Juni findet erstmals der Nationale Veteranentag statt. Er ist als Tag des Dialogs ausgestaltet und findet ab sofort jährlich statt. Nach einem Beschluss des Bundestags vom April 2024 soll der Nationale Veteranentag das Band zwischen Bundeswehr und Gesellschaft stärken sowie Anerkennung, Respekt und Wertschätzung für aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten zum Ausdruck bringen. Bundesweit finden anlässlich des Nationalen Veteranentages zahlreiche Veranstaltungen statt, die auf der Website des Veteranentages eingesehen werden können. Die zentrale Festveranstaltung findet am 15. Juni 2025 am Reichstagsgebäude in Berlin statt. 

(ANZ, GUE) 

Foto(s): ©Adobe Stock/Sikov

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema