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Gesetzesänderungen im November 2024: Stärkung der Selbstbestimmung und des Tierschutzes und mehr

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Der Bildschirm eines Computers zeigt juristische Zeichen, wie zum Beispiel das Paragraphen-Zeichen.
anwalt.de-Redaktion

Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist am 24. Oktober 2024 eingeführt worden. Sie wird ab November schrittweise an alle wirtschaftlich Tätigen, also Einzelunternehmer und Gesellschaften, vergeben.  

Wenn Sie wirtschaftlich Tätiger sind, müssen Sie keine W-IdNr. beantragen: Die Erteilung durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt automatisch. 

Die W-IdNr. gleicht im Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, aber mit der Besonderheit, dass es ein Unterscheidungsmerkmal für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit geben soll. Dieses stellt sich als fortlaufende Ziffer am Schluss der W-IdNr. dar, beginnend mit 00001. Während der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens bleibt die W-IdNr. unverändert, auch im Falle einer Standort- oder Namensänderung. Die Einführung erfolgt schrittweise bis Ende 2026, sodass ab 2027 die Verwendung der Nummer verpflichtend sein wird. 


Selbstbestimmungsgesetz

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag – kurz: Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) – löst ab dem 1. November das Transsexuellengesetz (TSG) ab. Jeder Mensch, insbesondere trans- und intergeschlechtliche sowie non-binäre Personen, kann Geschlechtszuordnung sowie Vornamen nun einfacher ändern. Die Einschätzung dritter Personen ist hierfür nicht mehr vonnöten. Ausnahmen betreffen minderjährige Menschen und Menschen, für die eine rechtliche Betreuung bestellt ist.  

Eine Erklärung gegenüber dem Standesamt reicht für die Änderung des Geschlechts und Vornamens aus. Die Erklärung muss beim Standesamt drei Monate vorher angemeldet werden. Zwischen zwei Erklärungen muss ein Jahr liegen.  

Im Rechtsverkehr gelten jeweils das aktuelle Geschlecht und der aktuelle Vorname. Der Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen untersteht jedoch weiterhin insbesondere dem Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers. Dementsprechend kann der Zugang zum Beispiel zu Umkleidekabinen für Frauen von anderen Gegebenheiten als dem aktuellen Geschlechtseintrag abhängig gemacht werden. Die am 1. November bereits nach dem TSG anhängigen Verfahren werden jedoch nach diesem weitergeführt.  


Personalausweis und Reisepass

Ab dem 1. November 2024 erhalten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass auf Wunsch auf postalischem Wege, während Sie zuvor Ihr Dokument bei der ausstellenden Behörde selbst oder durch einen hierzu bevollmächtigten Vertreter abholen mussten. Voraussetzung für den Postweg Ihres Ausweisdokuments ist eine zustellfähige inländische Meldeadresse.  

Der Ausweis- beziehungsweise Passhersteller, also die Bundesdruckerei GmbH, versendet das Dokument gegen eine Gebühr. Sie erhalten Ihr Ausweisdokument aber nicht als einfachen Brief, sondern als Zustellung, im Rahmen derer Sie dem Zusteller Ihre Identität nachweisen müssen, vergleiche § 18 Abs. 2 Personalausweisverordnung (in der ab 1. November 2024 geltenden Fassung). Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass der Versand der Dokumente flächendeckend erst ab Mai 2025 möglich sein wird.  


Drohnen zur Tierrettung 

Ab dem 20. November 2024 dürfen Drohnen mit Wärmebildkameras zum Zwecke des Tierschutzes und der Wildtierrettung bis zu 10 Meter an Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete heranfliegen. Zuvor galt ein größerer Mindestabstand, der zwar im März durch eine Ausnahmeregelung reduziert worden war, die allerdings nur bis zum 19. November gilt. Die dauerhafte Regelung ab dem 20. November 2024 schließt nur Drohnen ein, die Tierschutzzwecken dienen, für Freizeitdrohnen gilt sie dementsprechend nicht. Beim Abstand zu den aufgezählten Gebieten ist die Flughöhe zu beachten, die im Verhältnis 1:1 stehen muss. Ziel des Drohneneinsatzes ist insbesondere die Rettung von Rehkitzen und anderen Jungtieren, die sich gerade zum Zeitpunkt der Frühjahrsmahd im hohen Gras verstecken und von Mähmaschinen verletzt oder getötet werden können. Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras hat sich hierbei als effektiver erwiesen als andere Methoden. 

(ANZ)

Foto(s): ©Adobe Stock/sodawhiskey, ©Adobe Stock/Alrika

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