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Gestalten Sie Ihren Arbeitsvertrag richtig!

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Bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Welche das sind und welche gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind, erfahren Sie nachfolgend.

Großer Spielraum bei Arbeitsverträgen

Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass in jedem Arbeitsvertrag dieselben Vereinbarungen enthalten sind: Aufgabe des Arbeitnehmers, Gehalt, Arbeitszeit und Anzahl der Urlaubstage. Tatsächlich werden in Arbeitsverträgen allerdings viel mehr Punkte geregelt. Angefangen bei der Frage, wie lange die Probezeit sein soll, bis hin zu der Frage, ob auch Familienmitglieder des Arbeitnehmers den Dienstwagen nutzen dürfen.

Daher ist es unerlässlich sich vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages gut zu überlegen, was darin alles geregelt werden soll. Welche Aufgaben soll der Arbeitnehmer ausüben? Stellt der Arbeitgeber Arbeitskleidung oder ein Diensthandy zur Verfügung? Soll es die Möglichkeit zur Leistung von Überstunden geben und wie werden diese vergütet?

Neben der Frage, was alles geregelt werden soll, muss natürlich auch berücksichtigt werden, welche Regelungen zulässig sind. Die Gerichte haben schon einige Klauseln in Arbeitsverträgen als unzulässig eingestuft, da diese den Arbeitnehmer übermäßig benachteiligen. Beispielsweise dürfen Ausschlussklauseln für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis nicht unangemessen kurz sein.

Gesetzliche Vorschriften

Im „Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen“ ist festgehalten, welche Regelungen in einem Arbeitsvertrag enthalten sein müssen. Dies umfasst viele Vertragsbedingungen, darunter auch welche, an die Arbeitgeber bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages sicherlich nicht als erstes denken. Unter anderem schreibt das Gesetz vor, dass in den Arbeitsvertrag aufzunehmen ist, ob ein Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung besteht.

Wenn der Arbeitsvertrag nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, droht ein Bußgeld von bis zu 2.000,00 €.

Vorsicht vor Mustern

Im Internet finden sich zahlreiche Muster für Arbeitsverträgen, die frei verfügbar sind. Doch bei der Nutzung dieser Muster ist Vorsicht angesagt. Diese decken zwar einige der üblichen Standardvereinbarungen ab, sind jedoch nicht auf die konkreten Bedürfnisse zugeschnitten und daher an vielen Stellen unpassend und ungenügend. Zudem enthalten diese oftmals Auswahlmöglichkeiten – wer hier nicht aufpasst und unerwünschte Regelungen streicht, muss davon ausgehen, dass im Streitfall die für den Arbeitnehmer günstigste Regelung zählt.

Hilfe von Profis nutzen!

Ein Arbeitsvertrag begründet zahlreiche Rechte und Pflichten und hat weitreichende Folgen. Daher ist es ratsam, sich bei der Erstellung eines Vertrages genau zu überlegen, welche Vereinbarungen getroffen werden sollen und inwieweit diese zulässig sind. So vermeidet man bei Uneinigkeiten während des Arbeitsverhältnisses unschöne Überraschungen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages, der genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und dabei natürlich die aktuelle Rechtsprechung und gesetzlichen Regelungen berücksichtig. Vereinbaren Sie dazu gerne direkt einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch, indem Sie hier klicken.



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