Gesundheitsämter dürfen keine Zwangsgelder anordnen, um Immunitätsnachweise zu erhalten

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Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 19.05.2022 darf das Gesundheitsamt die Vorlage eines Immunitätsausweises nicht per Zwangsgeld durchsetzen (Beschluss vom 11.05.2022, 15 B 1609/22).

Was ist ein Immunitätsnachweis ?

Als Nachweis für eine Immunität kann ein Impfausweis für eine durch Impfung erworbene Immunität herangezogen werden. Auch ein Immunitätsausweis für eine durch Krankheit erworbene Immunität ist ein solcher Nachweis. Es handelt sich demnach um einen Ausweis, der ehemals Erkrankte einer ansteckenden Krankheit als immun einstufen soll. Zweck ist es, weniger Beschränkungen zur Infektionsbekämpfung aufzuerlegen.

Das Gesundheitsamt hatte einer Antragstellerin aufgegeben, einen Immunitätsausweis vorzulegen. Die Aufforderung war mit der Androhung eines Zwangsgeldes bei Nichtbefolgung der Aufforderung verbunden.  § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG beinhaltet aber nach Ansicht der Kammer höchstwahrscheinlich nach keine Befugnis zum Erlass eines Verwaltungsaktes. 

Solange der Verwaltungsakt aber nicht nichtig ist, ist er grundsätzlich zu befolgen. Die Rechtsprechung nimmt Nichtigkeit gemäß § 44 VwVfg regelmäßig erst an, wenn dem Verwaltungsakt die Nichtigkeit auf die Stirn geschrieben steht.

Das Verwaltungsgericht Hannover betonte  in seinem Beschluss, dass die Impfentscheidung freiwillig sei. Der Kammer zufolge ist Konsequenz des fehlenden Impfnachweises allein ein Tätigkeits- und Betretensverbot oder beides gleichzeitig, nicht jedoch der Zwang zur Vorlage eines Immunitätsausweises.

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Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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