Glücksspiel-Abzocke: Tipico muss Spieler Verluste von 51.000 Euro erstatten

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Der Anbieter von Online-Glücksspielen Tipico muss einem Verbraucher 51.000 Euro zurückerstatten. Das Landgericht Frankfurt sprach einem Spieler dessen komplette Verluste mit Urteil vom 22. September 2022 zu. Online-Glücksspiel war in Deutschland weitestgehend bis zum 30. Juni 2021 verboten. Tipico agierte somit illegal im Netz. Scheinbar abgeschlossene Verträge zwischen Spieler und Casino waren daher ungültig. Das Online-Casino hatte den Spieleinsatz ohne Rechtsgrundlage einbehalten. Und der Spieler hatte über das Verbot keine Kenntnis (Az.: 2-19 O 106/21). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Spielern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Verbraucherkanzlei arbeitet mit einem seriösen Prozesskostenfinanzierer zusammen, der das juristische Vorgehen gegen die Glücksspiel-Abzocke ermöglicht. Mehr Infos zur Glücksspiel-Abzocke gibt es auf einer speziellen Kanzlei-Website.

Glücksspiel-Abzocke: Rechtsprechung auf Seiten der Verbraucher

Erlittene Verluste in Online-Casinos können derzeit leicht unter bestimmten Voraussetzungen wieder zurückgeholt werden. Die Rechtsprechung ist aktuell auf Seiten der geschädigten Verbraucher. Verschiedene Oberlandesgerichte haben sich im Sinne der Verbraucher geäußert oder entschieden. Spielsucht wird von den Casinos raffiniert ausgenutzt. Und das unterstützen die Gerichte in Deutschland nicht. Das Urteil des Landgerichts Augsburg unterstreicht die aktuelle Rechtsauffassung eindrucksvoll:

  • Zwischen September 2019 und Januar 2020 verzockte ein Spieler unterm Strich mehr als 51000 Euro. Den über eine deutschsprachige Website entstandenen Verlust verlangte er vom Anbieter des Online-Casino Tipico zurück. Wie die meisten Anbieter von Glücksspiel im Internet besaß Tipico keine gültige Lizenz für den Betrieb des Online-Casinos auf deutschem Boden. Bis einschließlich 30. Juni 2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland durch den Glücksspielstaatsvertrag untersagt. Nur in Schleswig-Holstein war es erlaubt.
  • Das Landgericht Frankfurt gab dem Kläger Recht. Trotz des eindeutigen Verbotes hatte der Anbieter des Online-Casinos sein Angebot auch auf einer deutschsprachigen Website verbreitet. Er wollte sich offensichtlich das Geschäft nicht entgehen lassen.
  • Durch das Glücksspielverbot war der Vertrag zwischen Kläger und Casino jedoch nie zustande gekommen. Das Casino hatte daher kein Recht, das Geld des Klägers einzubehalten, weil es dazu keine Rechtsgrundlage gab. Der Anbieter müsse dem Kläger seine Verluste vollständig ersetzen, entschied das LG Frankfurt. Der Verlust des Klägers betrug mehr als 51.000 Euro.
  • Zwar ist Glücksspiel im Internet seit dem 1. Juli 2021 in Deutschland mit gültiger Lizenz möglich, aber die Aufhebung des Verbots gilt nicht rückwirkend.
  • Wer Geld im Online-Glücksspiel ab dem 1. Juni 2021 verloren hat, sollte prüfen, ob der Anbieter über eine gültige Lizenz verfügt. Nach Medienberichten sollen viele Casinos auch aktuell über keine gültige Lizenz verfügen. Ist das der Fall können Verbraucher ihre Verluste von den Anbietern des Online-Glücksspiel zurückfordern.

Online-Casino: Finanzierung der Prozesskosten ab 8000 Euro Schaden

Wer nicht außerordentliches Glück hat, der verliert beim Zocken in der Regel viel Geld. Das gilt vor allem in Online-Casinos. Ruck, zuck werden fünfstellige Summen verspielt und ganze Existenzen ruiniert. Was die wenigsten Pechvögel wissen, sie können ihre Verluste vor Gericht wieder einklagen. Bis zum 30. Juni 2021 war Online-Glücksspiel mit wenigen Ausnahmen in Deutschland verboten. Nur auf dem Territorium von Schleswig-Holstein war Zocken im Internet erlaubt. Da Rechtsschutzversicherer das Decken der Glücksspiel-Abzocke ausschließen, haben es Verbraucher schwer, gerichtlich gegen die Anbieter vorzugehen. Gerichts- und Anwaltskosten werden nach dem Streitwert bestimmt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer arbeitet daher mit einem Dienstleister zusammen, der sich um die Prozessfinanzierung kümmert. Auf den Verbraucher kommen keine Kosten zu. Den Finanzierer nimmt im Erfolgsfall eine Provision. Treffen folgende Punkte zu, so wird der Prozess durch den Dienstleister finanziert:

  • Der Kläger muss in Deutschland wohnen.
  • Der Kläger hat in Deutschland das Online-Glücksspiel auf einer Seite getätigt, für die der Anbieter über keine gültige Erlaubnis verfügt hat. Also nicht aus Schleswig-Holstein.
  • Der Kläger muss von der Illegalität des Spiels zum Zeitpunkt des jeweiligen Glücksspiels nichts gewusst haben.
  • Involviert in die Glücksspiel-Abzocke sind die meisten Anbieter auf dem Markt. Im Fokus unseres Angebots stehen besonders folgende Gesellschaften:
    1. Entain plc mit Sitz auf der Isle of Man, inklusive folgender Tochtergesellschaften:
      • bwin Holdings (Malta) Limited, Sitz in Malta;
      • bwin (Deutschland) Limited, Sitz in Malta;
      • ElectraWorks Limited, Sitz in Gibraltar;
      • Gamebookers (Deutschland) Limited, Sitz in Malta;
    2. N1 Interactive Limited, Sitz in Malta,
    3. Red Rhino Limited, Sitz in Malta;
    4. Tipico Games Limited, Sitz in Malta; and
    5. TSG Interactive Gaming Europe Limited, Sitz in Malta.
  • Bei anderen Gesellschaften prüft die Kanzlei die mögliche Finanzierung.
  • Eine Liste mit Gewinnen und Verlusten muss vorliegen.
  • Der Streitwert beträgt mindestens 8000 Euro.

Weitere Infos hier: https://www.dr-stoll-kollegen.de/online-casino-geld-zurueck


Foto(s): Pixabay

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