"Grand Budapest Hotel" - Abmahnung Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox

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Mir liegen etliche Waldorf Frommer-Abmahnungen wegen des angeblichen Anbieten des Films „Grand Budapest Hotel“ in Internettauschbörsen vor. Die Abgemahnten sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen Betrag von € 815,00 zahlen. Zu Recht?

Die Abmahnschreiben sind weder Betrug noch missbräuchlich oder Abzocke im rechtlichen Sinne. Der US-Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wehrt sich gegen Urheberrechtsverletzungen an ihrem Film „Grand Budapest Hotel“ in Internettauschbörsen.

Man kann davon ausgehen, dass die Verletzung durch irgendjemand erfolgt ist. Fraglich ist allerdings, ob der Abgemahnte hierfür haftet, wenn andere in seinem Haushalt den Film über Bittorrent oder im Streamingportal Popcorn Time angeboten haben.

Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben oder: ist das gefährlich?

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet und rät dringend davon ab, ohne Prüfung des Einzelfalls einfach eine Unterlassungserklärung, wenn auch in modifizierter Art, abzugeben.

Denn: Die Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig und kann bei zukünftigen Verstößen hiergegen Strafen von über € 5.000,00 pro Verstoß auslösen. Hierüber wird der Abgemahnte von den vielen Ratgebern, die man zu diesem Thema im Internet findet, im Unklaren gelassen,

Was bringt die Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis?

Nichts, denn: Mit Abgabe jeder Unterlassungserklärung erfüllt der Abgemahnte den Unterlassungsanspruch der Twentieth Century Fox uneingeschränkt und lebenslang.

Außerdem hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.09.2013 (I ZR 219/12) bekräftigt, dass der Unterzeichner einer Unterlassungserklärung die Verantwortlichkeit und damit die Pflicht zur Zahlung von Schadenersatz gerade nicht einräumt.

Was ist die optimale Lösung, wenn der Abgemahnte nichts gemacht hat?

Eindeutig: Keine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben und nichts bezahlen.

Lassen Sie sich nicht von Ratschlägen allerorts irritieren und fragen Sie bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Grand Budapest Hotel“ am besten einen Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A., der seit Jahren als Anti-Abmahn-Anwalt tätig ist und bereits tausende Waldorf Frommer-Abmahnungen bearbeitet hat. Er weiß, was zu tun ist.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 (auch samstags und sonntags) oder per Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung nutzen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

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