Greifen Sie nach den Sternen: Bewertungseinladungen direkt aus dem anwalt.de-Postfach

  • 2 Minuten Lesezeit
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion
Greifen Sie nach den Sternen: Bewertungseinladungen direkt aus dem anwalt.de-Postfach

Positive Bewertungen sind die beste Werbung für Sie als Anwalt. Lassen Sie Ihre Korrespondenz mit ihnen in eine Bewertungseinladung münden. Das geht im anwalt.de-Account ab sofort noch einfacher.

Eingebunden in Ihren Schriftverkehr

Das anwalt.de-Postfach zeigt Ihnen die Unterhaltungen zu allen Anfragen, die Ratsuchende Ihnen schicken, jeweils in chronologischer Reihenfolge. Dort können Sie direkt auf die Nachrichten antworten – entweder mit einer frei abgefassten Antwort oder Sie nutzen die vorformulierten Texte der Smart Answer-Funktion.

Als neueste Smart Answer können Sie jetzt auch eine Einladung versenden, Sie auf anwalt.de zu bewerten. Probieren Sie das Feature am besten gleich im anwalt.de-Postfach aus.

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Editierbare Textvorlage

Melden Sie sich wie gewohnt an und wählen Sie unter „Nachrichten“ die Korrespondenz mit einem Ratsuchenden aus, im Zuge derer Sie ihn zu einer Bewertung einladen möchten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Korrespondenz im Posteingang, Archiv oder Papierkorb befindet – die Funktion steht in allen Ablageorten zur Verfügung.

In der Smart Answer-Leiste oberhalb des Eingabefelds finden Sie den Button „Bewertungseinladung“. Es erscheint ein Textvorschlag, den Sie nach Belieben abändern können.

Entscheidend ist, den enthaltenen Link zu belassen, denn er leitet den Empfänger direkt zur Bewertungsfunktion auf anwalt.de. Nachdem die Nachricht aus Ihrem anwalt.de-Postfach versendet wurde, erscheint sie auch in Ihrem chronologischen Nachrichtenverlauf.

Weiterhin verfügbar: Kontakte auch außerhalb von anwalt.de zur Bewertung einladen

Sie möchten Mandanten, mit denen der Schriftverkehr bislang noch nicht über anwalt.de lief, zu einer Bewertung motivieren? Auch das ist nach wie vor möglich. Klicken Sie in Ihrem anwalt.de-Profil unter „Bewertungen“ auf die Funktion „Zur Bewertung einladen“ und das entsprechende Formular geht auf.

Nicht vergessen: Vor der Einladung Einverständnis einholen

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Ratsuchenden zur Abgabe einer Bewertung auf anwalt.de einladen möchten, fragen Sie ihn zuvor nach seinem Einverständnis, ihm eine Einladung senden zu dürfen.

Ihr Vorschlag, von uns umgesetzt

Die Anregung zu der Bewertungseinladung als neuer Smart Answer kam von Ihnen. Für den Input bedanken wir uns sehr, hilft er uns doch dabei, die Nutzererfahrung für Sie stetig zu optimieren.

(FPR; ZGRA)

Foto(s): ©anwalt.de/anwalt.de

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