Grenzkontrollen in Niedersachsen: Was tun bei Zurückweisung oder Festnahme?

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Grenzkontrollen in Niedersachsen: Was tun bei Zurückweisung oder Festnahme?

Seit der Einführung stationärer Grenzkontrollen im September verzeichnet die Bundespolizei in Niedersachsen eine hohe Zahl an zurückgewiesenen Personen und festgenommenen Verdächtigen. Die jüngsten Zahlen zeigen: Bis zum 2. Februar wurden 462 Menschen an der Grenze abgewiesen, 212 offene Haftbefehle vollstreckt und 22 mutmaßliche Schleuser festgenommen.

Diese Entwicklung wirft wichtige rechtliche Fragen auf: Wann ist eine Zurückweisung rechtens? Welche Rechte haben Betroffene? Und wie kann eine rechtliche Verteidigung aussehen?

Wann droht eine Zurückweisung an der Grenze?

Eine Zurückweisung erfolgt, wenn eine Person ohne gültigen Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen will. Dies kann in folgenden Fällen passieren:

  • Die betroffene Person stellt keinen Asylantrag.

  • Eine Wiedereinreisesperre besteht, beispielsweise nach einer Abschiebung.

  • Der Asylantrag wurde bereits als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt, insbesondere bei Personen aus sicheren Herkunftsstaaten.

Sollten Sie oder ein Familienmitglied von einer Zurückweisung betroffen sein, ist schnelles juristisches Handeln gefragt. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Zurückweisung rechtmäßig war und welche Möglichkeiten es gibt, doch noch eine Einreise zu erwirken.

Festnahme bei Grenzkontrollen: Ihre Rechte im Strafverfahren

Die Bundespolizei meldet bereits 212 vollstreckte Haftbefehle an den niedersächsischen Grenzen. Oft handelt es sich dabei um offene Strafverfahren, unbezahlte Geldstrafen oder Haftbefehle wegen unerlaubter Einreise.

Wichtig:

  • Jeder Festgenommene hat das Recht auf einen Strafverteidiger.

  • Ohne anwaltlichen Beistand sollten Sie keine Aussagen machen.

  • Es gibt Möglichkeiten, eine Freilassung zu erwirken oder das Strafverfahren in eine günstigere Richtung zu lenken.

Als erfahrener Strafverteidiger und Anwalt für Ausländerrecht stehe ich Ihnen in solchen Fällen schnell und kompetent zur Seite.

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthalts- und Strafrecht

Ob bei Zurückweisungen, Festnahmen oder Asylverfahren – rechtliche Fehler können schwerwiegende Folgen haben. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Ihre Rechte optimal zu schützen.

Kontaktieren Sie mich jetzt:

Rechtsanwalt Mustafa Ertunc
Strafverteidigung & Ausländerrecht
Faulenstr. 44, 28195 Bremen
Telefon: 0421 16108826
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Ich kämpfe für Ihre Rechte – bundesweit!


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