Grenzüberschreitende Erbfälle im deutschen und nordzypriotischen internationalen Erbrecht

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Das deutsche und nordzypriotische internationale Erbrecht sind faszinierende Bereiche, die die Herausforderungen und Chancen von grenzüberschreitenden Erbschaftsfällen verdeutlichen.


Deutsches Internationales Erbrecht:

Deutschland hat seine Regelungen im internationalen Erbrecht durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) harmonisiert. Diese Verordnung ist seit 2015 in Kraft und legt fest, welches Erbrecht auf einen grenzüberschreitenden Erbfall anzuwenden ist. In der Regel wird das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt seines Todes hatte, angewendet. Allerdings ermöglicht die EuErbVO dem Erblasser, in seinem Testament das Recht seines Heimatstaates anzuwenden, wenn er die Staatsangehörigkeit dieses Staates hat.

Deutschland hat auch das Haager Testamentsformübereinkommen von 1961 ratifiziert, das die Frage regelt, welche Formvorschriften für die Errichtung eines Testaments gelten, wenn der Erblasser die Staatsangehörigkeit oder den Wohnsitz in einem Vertragsstaat hat.


Nordzypriotisches Internationales Erbrecht:

Nordzypern ist eine besondere Region mit einem komplexen rechtlichen Hintergrund. Das nordzypriotische Erbrecht ist durch eine Mischung aus englischem Common Law und osmanischem Recht geprägt. Testamentarische Verfügungen spielen eine wichtige Rolle. Ein rechtskräftiges Testament kann die Verteilung des Nachlasses erheblich beeinflussen. Die Nähe zur Türkei kann ebenfalls Auswirkungen auf das Erbrecht haben.

Es ist jedoch zu beachten, dass die politische Anerkennung von Nordzypern und die tatsächliche Anwendung des Rechts eine Herausforderung darstellen können, insbesondere im internationalen Kontext.


Gemeinsame Herausforderungen und Empfehlungen:

Beide Rechtssysteme beinhalten zahlreiche Feinheiten und juristische Nuancen, die es in grenzüberschreitenden Erbfällen zu berücksichtigen gilt. Solche Fälle erfordern eine umfassende rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers respektiert wird und mögliche Stolpersteine vermieden werden. Internationale Aspekte wie Doppelbesteuerungsabkommen, Anerkennung von Testamenten und die Umgehung von Konflikten sollten sorgfältig behandelt werden.


In solchen Situationen ist es ratsam, sich an ExpertInnen für internationales Erbrecht zu wenden, die über das Wissen und die Erfahrung verfügen, um komplexe grenzüberschreitende Erbfälle angemessen zu behandeln und die Interessen aller Beteiligten zu wahren. Die Zusammenarbeit mit ExpertInnen kann dazu beitragen, dass der Prozess reibungsloser verläuft und potenzielle rechtliche Stolpersteine vermieden werden.


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