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Großeltern erhalten für ihren Enkel Pflegegeld

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Wenn ein Teenager Mutter wird, kümmern sich oft die Großeltern um die Pflege ihres Enkelkindes. Bei einer solchen Vollzeitpflege kann den Großeltern ein Anspruch auf Pflegegeld zustehen. Wird man mit 15 Jahren Mutter, ist man häufig auf die Unterstützung seiner Eltern angewiesen. Denn selbst ist man aufgrund seines Alters noch nicht erziehungsfähig. In solchen Fällen übernehmen die Großeltern oft die Vollzeitpflege für ihr Enkelkind. Dafür können sie finanzielle Unterstützung vom Jugendhilfeträger in Form von Pflegegeld erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat nun bestätigt, dass der Anspruch der Großeltern auf Pflegegeld unabhängig davon besteht, ob Mutter und Kind mit ihnen in einem Haushalt zusammenleben.

Gemeinsamer Haushalt

Im Ausgangsfall wollte der Träger der Jugendhilfe kein Pflegegeld an die Großeltern zahlen, weil Mutter und Sohn von Anfang an mit ihnen zusammengelebt hatten. Dem schloss sich das Oberverwaltungsgericht an und wies die Klage der Großeltern auf Pflegegeld ab. Ein Anspruch würde voraussetzen, dass die Vollzeitpflege räumlich von den Eltern getrennt stattfinde, so die Richter.

Wohl des Kindes

Anderer Meinung war jedoch das BVerwG. Es sprach den Großeltern Pflegegeld für die Vollzeitpflege ihres Enkels zu. Denn es kommt nicht auf die räumliche Situation an, sondern auf das Wohl des Kindes. Kann zum Beispiel eine Mutter ihr Kind selbst nicht pflegen, weil sie nicht erziehungsfähig ist, kann die Vollzeitpflege durch die Großeltern dem Kindeswohl am ehesten entsprechen, so die Richter in Leipzig.

(BVerwG, Urteil v. 01.03.2012, Az.: 5 C 12.11)

(WEL)

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