Gute Nachrichten für Hauskäufer. Aber auch für diejenigen, die bereits eines haben.

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Steigende Darlehenszinsen erschweren die Finanzierung eines Hauskaufs, insbesondere des Hauses, in dem man leben möchte. Aber es gibt auch gute Nachrichten.


1) Besserer Schutz für diejenigen, die ein im Bau befindliches Haus kaufen; der Erlass des Justizministeriums vom 6. Juni 2022, der am 8. September 2022 in Kraft getreten ist, gibt den obligatorischen Inhalt der Bürgschaftspolicen an, die der Verkäufer dem Käufer vorlegen muss, wenn die Immobilie noch nicht gebaut ist. Kein Selbstbehalt mehr, Möglichkeit für mehrere Bürgen, jeder für seinen Anteil.

Hauskäufer können dies nun mit größerer Sicherheit tun, selbst wenn das Haus noch nicht gebaut wurde und selbst wenn der Bauunternehmer und der Verkäufer in finanzielle Schwierigkeiten geraten und gerichtlich liquidiert werden.

2) Panoramafenster auf Balkonen. Das Gesetz Nr. 142 vom 21. September 2022 besagt, dass seit dem 22. September Panoramafenster frei eingebaut werden können.

Diejenigen unter Ihnen, die einen mehr oder weniger großen Balkon haben, können diesen nun "umschließen" und so einen besser nutzbaren Raum erhalten, der sowohl die Wärme- als auch die Schalldämmung Ihres Hauses verbessert.

Es versteht sich von selbst, dass die installierte Struktur effektiv beweglich und völlig transparent sein muss, eine gesunde Belüftung ermöglichen und technisch und ästhetisch geeignet sein muss, um die Designstruktur des Gebäudes nicht zu verändern.

3) Fotovoltaik für alle. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen, da es sich um Anlagen bis zu 200 Kilowatt handelt!

Mit dem Ministerialerlass Nr. 297 vom 2. August 2022 über den ökologischen Übergang wurden die vereinfachten Modalitäten für die legale Installation von Photovoltaikanlagen erweitert, die zuvor nur für kleine Familienanlagen und mit verschiedenen Einschränkungen galten.

Sie sind nun auch in Gebieten oder auf Grundstücken mit Landschaftsbeschränkungen zulässig, sofern sie mit Materialien angebracht werden, die sie von außen nicht sichtbar machen.

In wenigen Tagen, am 6. Dezember 2022, sollen die Antragsverfahren von Arera, der Regulierungsbehörde für Energienetze und Umwelt, bekannt gegeben werden.

In jedem Fall ist es notwendig, qualifizierte professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um diese interessanten neuen Regelungen wirksam und sicher anwenden zu können.

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