Haben Sie bei sich zu Hause Überwachungskameras installiert?!

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Haben Sie bei sich zu Hause Überwachungskameras installiert?!

Der Wunsch nach Sicherheit, Diebstahlschutz und erschwinglicher Technologie.

Viele haben sie bereits installiert, viele denken darüber nach, sie zu installieren, um diese Bedürfnisse zu erfüllen. Und damit meine ich sowohl Eigentümer von Einzelhäusern als auch diejenigen, die in Wohnungen in Gebäuden leben.

Aber was sagt das Gesetz dazu? Diese Frage wurde mir schon oft gestellt, denn als Jurist habe ich auch berufliche Pflichten als Datenschutzbeauftragter oder, auf Englisch, Data Protection Officer.

 Im Prinzip muss man alle Verpflichtungen des Datenschutzes einhalten, d. h. Benachrichtigungen, begrenzte Dauer der Aufzeichnungen und andere. Wenn man gegen diese Regeln verstößt, riskiert man hohe Strafen.

Andererseits kann man unbürokratisch Kameras installieren, wenn die Aufnahmen ohne Ton erfolgen und man Bilder von privaten (z. B. Hauseingängen) und nicht von öffentlichen Orten aufzeichnet. Wohlgemerkt, auch Eigentumswohnungen dürfen nicht gefilmt werden.



Außerdem dürfen diese Aufnahmen nicht gesendet oder an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, Sie senden sie an die Polizei und fügen sie einer Anzeige bei, um deren Einschreiten zu verlangen.

Um alle notwendigen Informationen zu diesem Thema zu erhalten, können Sie die italienische Garante Privacy über den unten stehenden Link konsultieren:

https://www.garanteprivacy.it/temi/videosorveglianza

Oder holen Sie sich guten Rechtsrat! Mal sehen, wer von Ihnen die Kameras im Jahr 2024 installieren wird!

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