Gutscheine in der Insolvenz

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Die Handelskette RENO hat beim Amtsgericht Hameln Insolvenz angemeldet. Eigentlich kein besonders atemberaubender Vorgang und eher für die direkt Betroffenen und die Gläubiger des Schuh-Händlers relevant. Allerdings hat RENO in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Gutscheinsystem ausgebaut und in großen Mengen Rabattcodes ausgegeben, die vor der Insolvenz noch einen Wert darstellten. Diese Codes konnten bislang auf der Homepage des Unternehmens eingelöst werden. Hier erscheint aber nur noch eine weiße Seite – die Rabattcodes sind wertlos, da sie auch in den europaweit 300 Filialen der Kette offensichtlich nicht mehr eingelöst werden können.


Für Rechtsanwalt Fabian Fritsch ist die RENO-Insolvenz wieder ein gutes Beispiel dafür, wie unreguliert und ungesichert Gutscheinsysteme in Unternehmensstrukturen eingewoben werden und auch dafür, dass der Verbraucher am Ende der Geschädigte ist, weil er seine Gutscheine nicht mehr einlösen kann.


Derzeit ist das Gutscheinwesen insbesondere durch die Turbulenzen rund um Jochen Schweizer/Mydays interessant. Uneingelöste Gutscheine tauchen in den aktuellen Bilanzen im Wert von 80 Millionen Euro auf. Mittlerweile hat die Bafin den Status von Gutscheinen als Zahlungsmittel definiert, sogar die Staatsanwaltschaft hat ein Auge drauf.


Im Fall Reno empfiehlt die Verbraucherzentrale, Gutscheine und Rabattcodes noch in unter Umständen offenen Filialen vor Ort einzulösen. Ob eine Anmeldung zur Insolvenztabelle erfolgen sollte, ist am Ende vom Wert der Gutscheine abhängig


Rechtsanwalt Fritsch hat zum Thema „Gutscheinstress“ einen Service ausgearbeitet. Die Kanzlei aus der Hamburger Hafencity bietet zum Festpreis eine anwaltliche Durchsetzung der Forderung aus uneingelösten Gutscheinen im außergerichtlichen Verfahren an. Auf diesem Wege sind auch Forderungen aus nichtgelieferter Ware, Retouren, Reklamationen etc. rückforderbar.


Fabian Fritsch: „Viele Verbraucher und betroffene Unternehmer scheuen den Aufwand und verzichten so auf berechtigte Forderungen – das muss nicht sein!“


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Zudem berät der erfahrene Anwalt auch Unternehmen zum richtigen Umgang mit Gutschein und Rabattcodes. Insbesondere Startups, die kreativ nach Möglichkeiten zur Monetarisierung ihrer Projekte suchen, sollten professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um sich keine Stolperfallen zu legen, die nicht nur steuerrechtlich, sondern auch strafrechtlich relevant sein können.






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