Händler im Diesel-Abgasskandal von VW zur Rücknahme eines Audi Q7 3.0 TDI verurteilt

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Wie wichtig im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Klagen gegen Händler sind, zeigt ein Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen die Audi AG. Das Landgericht Paderborn wertete einen Audi Q7 3.0 TDI mit Manipulationen an der Abgasreinigung als mangelhaft. Allerdings konnte Audi kein sittenwidriges Handeln nach § 826 BGB nachgewiesen werden. (Az. 4 O 43/20). Der Händler wurde zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt und legte keine Rechtsmittel ein. Der Kläger ist sein mangelhaftes Auto los geworden. 

Im Abgasskandal von Fiat Chrysler ist ein Vorgehen gegen Händler in der Gewährleistungsfrist ebenfalls erfolgsversprechend. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt betroffenen Verbrauchern zur Beratung den kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und Rechtsgeschichte geschrieben.

 

Was für Audi gilt, lässt sich auch gegen Fiat-Händler durchsetzen

Im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) sind nicht nur Personenkraftwagen, sondern auch große Teile der Reise- und Wohnmobilbranche betroffen. FCA liefert seine Dieselmotoren an beinahe alle Hersteller von Reise- und Wohnmobilen. Der Skandal um die Manipulation der Abgasreinigung ist zwar deutschen Behörden bereits seit 2016 bekannt. Doch erst seit Sommer klagen Verbraucher gegen den neuen Diesel-Betrug. Dr. Stoll & Sauer hat die erste Fiat-Klage am 3. August 2020 am Landgericht Freiburg eingereicht.

Das vorliegende Urteil im Abgasskandal von VW gegen einen Audi-Händler zeigt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Verbrauchern eine effektive Möglichkeit auf, ihre berechtigten Ansprüche im Abgasskandal gerichtlich durchzusetzen. Solange die zweijährige Gewährleistung nicht abgelaufen ist, kann sich der Verbraucher immer an den Händler wenden. Die Fahrzeuge sind mit einer Abschalteinrichtung mangelhaft. Das hat der Bundesgerichtshof bei VW schon festgestellt. Das funktioniert auch bei Fiat. Ansprüche gegen Fiat und CNH sind auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungszeit möglich. Dies gilt sowohl für Neuwagen als auch für Gebrauchtwagen, egal ob sie von einem Händler oder von einem Privatmann gekauft wurden.

Hier die Fakten zum Audi-Urteil:

  • Am 11. Februar 2019 erwarb der Kläger einen Audi Q7 3.0 TDI für 38.900 Euro. Am 13. Januar 2020 trat er vom Kaufvertrag für das Landgericht Paderborn wirksam zurück. Am 28. Januar 2020 wurde Klage erhoben. Das Fahrzeug, so der Kläger, enthalte mehrere illegale Abschalteinrichtungen und durch ein Software-Update sei es zu erhöhtem Kraftstoffverbrauch gekommen.

  • Das Fahrzeug verfügt nicht über einen EA189, der den Diesel-Abgasskandal ausgelöst hatte, sondern über einen EA897evo. Der Motor manipuliert die Abgasreinigung über ein sogenanntes Thermofenster. Die Abgasrückführung (AGR) wird dabei abhängig von der Außentemperatur geregelt – sprich ausgeschalten. Hinzu reinigt ein SCR-Katalysator die Abgase mit einem AdBlue-Gemisch.

  • Gegen das Fahrzeug lag seit dem 23. Januar 2018 ein amtlicher Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Die Behörde fand mehrere Abschalteinrichtungen im Motor und ordnete ein Software-Update an.

  • Nach dem Update stieg der Verbrauch von AdBlue an. Audi schenkte den Verbrauchern generell drei kostenlose AdBlue-Tankfüllungen. Audi erklärt die Manipulationen seien aus Motorschutzgründen notwendig.

  • Der Kläger ist aus Sicht des Gerichts in der zweijährigen Gewährleistung vom Kaufvertrag nach §349 BGB wirksam zurückgetreten.

  • Für das Gericht entsprach der Ist-Zustand des Fahrzeugs nicht dem Soll-Zustand. Das Fahrzeug ist mangelhaft.

  • Durch das Aufspielen des vom KBA geforderten Software-Updates war der Mangel nicht komplett behoben. Für das Gericht sind Spät- und Folgeschäden des Updates nicht auszuschließen. Der Käufer war stets vom Entzug der Fahrgenehmigung bedroht.

  • Der Kläger muss sich vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung abziehen lassen. Bei einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern betrugen das im vorliegenden Fall für 22.038 Kilometer 3449,36 Euro.

  • Der Händler muss dem Kläger somit 35.405,64 Euro plus Zinsen ab dem 28. Januar 2020 bezahlen.

  • Das Gericht erkannte bei Audi jedoch keine vorsätzliche und sittenwidrige Täuschungsabsicht, wie es bei VW und mit dem Diesel EA189 der Fall war.

Gegen das Urteil legte der Rechtsvertreter des Autohauses keine Berufung am Oberlandesgericht Hamm ein. Damit ist das Urteil rechtskräftig und der Händler muss den Q7 gegen Zahlung von 35.405,64 Euro plus Zinsen zurücknehmen. Diese Vorgehensweise wird auch in Fiat-Fällen funktionieren. Erleichternd kommt hinzu, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 17. Dezember 2020 auch temperaturabhängige Abgasmanipulationen für illegal erklärt hat. Auch das Thema Motorschutz hat das Gericht für tot erklärt. Hinter diesem Argument haben sich bisher die Autobauer vor Gericht immer wieder versteckt.

 

Warum sollten Verbraucher im Fiat-Skandal keine Zeit verlieren?

Der VW-Skandal hat für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gezeigt, dass die Autobauer immer auf Zeit spielen und hoffen, dass möglichst viele Fälle verjähren und sich der zu zahlende Schadensersatz in Grenzen hält. Das betrifft Motoren- und Fahrzeughersteller sowie auch die Händler. Gemeinsam bilden sie eine starke Gemeinschaft gegen den einzelnen Verbraucher. Der sollte sich von einer spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten lassen. Nur gemeinsam können die Verbraucher der Industrie die Stirn bieten. Von der Politik und dem KBA ist nichts zu erwarten. Deshalb rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bei Fiat Chrysler zur Eile. Denn seit 2016 ist Behörden bekannt, dass der Autobauer es mit der Wahrheit bei der Abgasreinigung nicht genau nimmt. Was ist bei der Verjährung zu beachten?

  • Wenn Verbraucher noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs sind, müssen sie sofort handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Da ist nach zwei Jahren ab Kauf die Möglichkeit eines juristischen Vorgehens vorbei.

  • Bei den Ansprüchen gegen die Hersteller ist die Situation etwas komplizierter. Denn die Verjährung tritt kenntnisabhängig ein. Was heißt das? Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise hätte Kenntnis haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Verbraucher von der Manipulation tatsächlich gewusst hatte. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation an Fiat-Motoren berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgasskandal annehmen, dass der Kläger spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Kenntnis haben müssen. Dann würden die Ansprüche Ende 2021 verjähren. Daher der Rat: Verbraucher sollten nicht weiter abwarten und ihre Ansprüche dringend geltend machen.

  • Abwarten ist daher keine Option. Dr. Stoll & Sauer rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.


Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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