Häusliche Gewalt: Trennung und Gewaltschutz zu Zeiten von Covid-19

  • 2 Minuten Lesezeit

In Anbetracht der aktuellen Situation rund um die Covid-19-Pandemie häufen sich die Meldungen über häusliche Gewalt. Während sich zerstrittene Eheleute und Partner im normalen Berufsalltag werktags weitgehend aus dem Weg gehen können und damit das Konfliktpotential reduzieren, ist dies aufgrund der aktuellen Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus nicht mehr im gleichen Umfang möglich. Der Umstand, ganztags auf beschränktem Wohnraum gemeinsam zu verbringen, fördert erwartungsgemäß Konflikte und Streitigkeiten.

Menschen, die in der Familie oder Partnerschaft geschlagen oder gedemütigt werden, finden ihre Situation häufig ausweglos. Dabei gibt uns insbesondere das Gewaltschutzgesetz effektive Möglichkeiten an die Hand, Sie schnell und nachhaltig vor häuslicher Gewalt zu schützen.

Um entscheiden zu können, welche Sofortmaßnahmen zweckmäßig und Erfolg versprechend sind, empfiehlt sich neben einer möglichst frühzeitigen Beweissicherung ein zeitnahes Erstberatungsgespräch, in dem ich Ihnen notwendige Sofortmaßnahmen und Ihre Möglichkeiten erläutere und darüber hinaus gemeinsam mit Ihnen ein tragfähiges Gesamtkonzept erarbeite.

Einige Bundesländer, wie auch Nordrhein-Westfalen, haben die Polizei in ihren Polizeigesetzen ausdrücklich ermächtigt „Platzverweise” auch für mehrere Tage auszusprechen, damit die Opfer in dieser Zeit Beratung in Anspruch nehmen, gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte einleiten und gerichtliche Schutzanordnungen erlangen können. Die Schutzanordnungen müssen in diesem Fall unverzüglich beim Familiengericht beantragt werden, damit keine Schutzlücke entsteht, weil die polizeiliche Wohnungsverweise nur für einige Tage gilt.

Das Gesetz bietet auch die effektive Möglichkeit, die vormals gemeinsam genutzte Wohnung der verletzten Person ggf. mit den Kindern zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Dies sowie ein Kontaktverbot kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch im Wege des Eilrechtsschutzes sehr kurzfristig durchgesetzt werden.

Falls Sie privat oder z.B. in einem Frauenhaus Zuflucht gefunden haben, sind zahlreiche Schritte wie Ämtergänge erforderlich, bei denen ich Ihnen die notwendige Unterstützung anbieten kann.

Häufig ist es erforderlich, das alleinige Sorgerecht für die Kinder oder die Aussetzung oder Beschränkung des Umgangsrechts durchzusetzen. Ich kläre Sie auch über Ihre Ansprüche auf Schadenersatz (u.a. Schmerzensgeld) auf.

Scheuen Sie sich nicht, mich zwecks Vereinbarung eines Erstberatungstermins zu kontaktieren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Thomas Prange

Beiträge zum Thema