Haftungsverteilung bei nächtlicher Kollision im Parkverbot

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Unfall zwischen fahrendem und parkendem Pkw? Das kommt sogar recht häufig vor. Grob geschätzt betrifft dies ca. 15 % der Unfälle, die wir zu bearbeiten haben. Wenn Sie jetzt denken, dass da doch „alles klar“ ist – weit gefehlt! 

Wie in einem Rechtsstreit, der mit folgendem Ergebnis endete: Stößt ein im innerörtlichen Wohngebiet fahrender PKW gegen einen rechts verbotswidrig parkenden PKW, obwohl noch genügend Platz zur Vorbeifahrt gewesen wäre, so trifft den Halter dieses PKW jedenfalls dann ein Mithaftungsanteil von einem Viertel (25 %) des entstandenen Schadens, wenn es zur Zeit der Kollision dunkel war und das parkende Fahrzeug nach der konkreten Lage eine Gefährdung für den fließenden Verkehr bildete. Da der aktiv durch Fahren handelnde Verkehrsteilnehmer ein verkehrswidrig parkendes Fahrzeug in der Regel wahrnehmen und bei entsprechender Aufmerksamkeit einen Zusammenstoß leicht verhindern kann, überwiegt bei der vorzunehmenden Abwägung grundsätzlich dessen Verursachungsanteil und Verschulden gegenüber dem des Halters des parkenden Fahrzeuges deutlich. Es kommt aber eine Mithaftung des Halters des verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges in Höhe der einfachen Betriebsgefahr in Betracht, wenn Dunkelheit herrschte und es für den fließenden Verkehr eine Erschwerung bildete. So sah es zumindest das OLG Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 15.03.2018, 16 U 212/17.

Weitere Infos zum Fall:

http://www.ra-hartmann.de/haftung-bei-kollision-im-parkverbot-dr.-hartmann-partner.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann

Beiträge zum Thema