Handelsplattform EATradingcenter – anwaltliche Unterstützung

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Unter der Domain eatradingcenter.io wird seitens der Firma EATradingcenter laut ihrem Internetauftritt ein Zugang zu vielen lukrativen Gelegenheiten der globalen Finanzmärkte angeboten. Ein Anleger würde mit Top-Handelsressourcen, intuitiven Plattformen und vorteilhaften Handelsbedingungen ausgestattet.

Unter anderem kann ein Anleger angeblich mit CFD´s für alle Asset-Kategorien (Aktien, Forex, Rohstoffen, Indizes und Kryptowährungen) sowie den innovativen Bundles, die aus sorgfältig ausgewählten Assets bestehen, traden.

Die Firma EATradingcenter ist laut ihrem Internetauftritt in der Lage, den Tradern die besten Preisfeeds und stärksten Spreads anbieten zu können. Bei der Firma EATradingcenter könne man unkompliziert die Renditen erhöhen.

Von einer Anlage über die Webseite eatradingcenter.io raten wir aus folgenden Gründen ab:

BaFin warnt vor Webseite eatradingcenter.io

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) warnt laut Pressemitteilung vom 15.12.2023 vor Angeboten auf der Webseite eatradingcenter.io. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Negativ ist auch – so die BaFin -, dass der Betreiber keine Rechtsform benennt und ein rechtsverbindliches Impressum auf der Webseite nicht vorhanden ist. Es fehlt eine vollständige Geschäftsadresse.

Die Verantwortlichen der Webseite eatradingcenter.io handelt deshalb unerlaubt bzw. ohne Genehmigung und verstoßen gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Vergleichbarkeit mit den Webseiten tradecentrix.net, cminternal.org und stateinvestment.co.uk

Es ist zu vermuten, dass hinter der Webseite eatradingcenter.io dieselben Verantwortlichen stecken, wie hinter den Webseiten tradecentrix.net, cminternal.org und stateinvestment.co.uk.

Auch vor diesen Firmen warnte die BaFin bereits am 23.10.2023 und am 24.11.2023, wobei wir auch schon vor diesen Firmen gewarnt hatten.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform EATradingcenter investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten, und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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