Handlungsoptionen für Besitzer des KTG Agrar "Biowertpapier II"

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„Gestern noch eine profitable Anlage, heute schon ein Pennystock!“ Rechtsanwalt Markus Jansen ist ebenso wie Aktionäre und Anleiheeigner der KGT Agrar SE entsetzt über die herben Wertverluste von Aktien und den sogenannten Biowertpapieren. Die Kurse reagierten erdrutschmäßig auf Veröffentlichungen in den Wirtschaftsmedien nach der angekündigten Verschiebung der Aktionärsversammlung. Doch während die Aktionäre ohnmächtig der Kapitalzerstörung zusehen müssen, haben Anleiheanleger wenigstens noch eine Handlungsoption.

Sollte die für den 6. Juni 2016 fällige Zinsauszahlung des „KTG Biowertpapiers II“ (ISIN: DE000A1H3VN9) nicht ausgezahlt werden können, so haben Anleger ein Rückgaberecht, das sie 30 Tage nach Fälligkeit, also ab dem 7. Juli ausüben können. Die KTG Agrar SE schuldet den Anleiheeigentümern aktuell etwa 15 Millionen Euro an fälligen Zinsleistungen. Sollten die Anleger vom Vertrag zurücktreten, dann ist der komplette Anlage-Wert geschuldet.

„Das ist dann ein Dilemma!“, weiß Fachanwalt Jansen aus Neuss, denn die Addition der dann fälligen Verpflichtungen dürfte die KTG Agrar SE in große wirtschaftliche Schwierigkeiten führen. Anleger verbessern ihre Situation durch den Rücktritt insofern, als dass Forderungen zeitnah gestellt werden, bevor sich die Situation weiter verschlechtert: „Anleger können z. B. Pfändungstitel erwirken – alles aber nur, solange kein Insolvenzverfahren eröffnet wird.“

Jansen geht davon aus, dass ein großer Teil der Anleger das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und zwar mit fatalen Folgen für die Liquidität der Aktiengesellschaft. Im schlimmsten Fall werden neben den aktuellen Zinsforderungen weitere 250 Millionen Euro fällig. Rechtsanwalt Jansen, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht aus Neuss: „Wenn diese Forderungen nicht erfüllt werden können, dann droht die Insolvenz!“ Der Fachanwalt berät Aktionäre und Anleger der KTG Agrar SE über ihre Möglichkeiten.

Mehr Informationen: http://www.ajt-neuss.de/bankrecht-kapitalmarktrecht

AJT Jansen Treppner Schwarz & Schulte-Bromby

Steuerberater Rechtsanwälte


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