Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V: Schadenersatzansprüche rechtzeitig geltend machen

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Im Juli 2007 hatte Hansa Treuhand den HT-Flottenfonds V aufgelegt. Anleger konnten sich mit einer stolzen Mindestsumme von 20.000 Euro beteiligen. Die Hoffnung auf eine renditeträchtige Geldanlage hat sich nicht erfüllt. Inzwischen sind alle drei Fondsschiffe entweder verkauft oder insolvent.

Der Hansa Treuhand Flottenfonds V investierte in das Tankschiff MT HS Elektra sowie in die beiden Containerschiffe MS HS Scott und MS HS Berlioz. Rund 69 Millionen Euro wurden bei Anlegern eingesammelt. Ihr Geld könnte komplett verloren sein. Denn der Tanker wurde bereits verkauft, die Gesellschaft der MS HS Scott ist schon seit 2014 insolvent und zuletzt wurde im November 2016 auch das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schifffahrtsgesellschaft „HS Berlioz“ mbH & Co. KG am Amtsgericht Lüneburg eröffnet (Az.: 47 IN 86/16). „Anlegern drohen nach der Insolvenz des letzten verbliebenen Fondsschiffes erhebliche finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage, wenn sie sich nicht rechtzeitig zur Wehr setzen“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

In den vergangenen Jahren haben etliche Anleger durch die zahlreichen Schiffsfonds-Insolvenzen schon viel Geld verloren. Allerdings können in vielen Fällen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das liegt daran, dass Beteiligungen an Schiffsfonds in den Anlageberatungsgesprächen häufig viel zu positiv und vor allem auch als sichere Kapitalanlage dargestellt wurden. Tatsächlich handelt es sich bei Schiffsfonds aber um spekulative Geldanlagen, die einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt sind. „Über diese Risiken wie z. B. lange Laufzeiten, Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder eben auch die Möglichkeit des Totalverlusts hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch aufgeklärt werden müssen. Ist das nicht geschehen, bestehen in der Regel gute Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können. Beteiligungen an spekulativen Geldanlagen wie Schiffsfonds sind grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet. Wurden die Beteiligungen als sichere Altersvorsorge vermittelt, bestehen gute Aussichten, die Vermittler oder Berater auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen“, so Rechtsanwalt Jansen.

Anleger des Hansa Treuhand Flottenfonds V, die Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, müssen aber die zehnjährige Verjährungsfrist im Auge behalten. Da sie sich ab Juli 2007 an dem Schiffsfonds beteiligen konnten, können erste Forderungen bereits in diesem Sommer verjähren und sind dann nicht mehr durchsetzbar.

Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/kapitalanlagerecht


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