„Hartz IV“ vor dem Ende – Kommt das Bürgergeld?

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Mit dem Amtseintritt der neuen Regierung, sofern er denn stattfindet, könnten verschiedene tiefgreifende Gesetzesreformen einhergehen. „Aus den Verhandlungen der Ampel-Koalition sickert durch, dass die sogenannte Hartz IV-Sozialhilfe außer Kraft gesetzt werden, und an ihre Stelle ein Bürgergeld treten könnte“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Christof Bernhardt ihr Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, in Wiesbaden, mit. Im Einzelnen könnten sich vor allem in folgenden Bereichen Änderungen ergeben:

Bleiben die Sanktionen?

„Politischer Zankapfel war schon seit Inkrafttreten der Hartz IV-Gesetze, ob es zulässig ist, die Leistungsempfänger beispielsweise bei fehlender Mitwirkung zu sanktionieren“, berichtet Rechtsanwalt Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller. Aus dem Sondierungspapier der möglichen Ampel-Regierung ergibt sich, dass grundsätzlich an Mitwirkungspflichten der Leistungsempfänger festgehalten werden soll. Zugleich sollen aber die Vorgänge bei etwaigen Pflichtverstößen transparenter gestaltet und entbürokratisiert werden.

Höherer Grundbetrag?

„In der Praxis sind die Hartz IV-Regelsätze zwar regelmäßig erhöht worden, doch blieb aufgrund der Inflation und sinkender Kaufkraft bei den Leistungsempfängern kaum etwas davon hängen“, teilt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, zuständig für den Bereich Sozialrecht und den Bereich Versicherungsrecht, mit. Insbesondere in Ansehung der massiv ansteigenden Preise für Lebensmittel, Strom, Gas und Benzin ist zwingend, nicht nur pauschale Erhöhungen vorzunehmen, sondern auch darauf zu achten, dass den Leistungsempfängern auch eine entsprechende reale Kaufkraft zur Verfügung steht, um weiterhin ein würdevolles Leben zu ermöglichen.

Mehr Möglichkeiten zum Hinzuverdienst?

„Wenn Leistungsempfänger zurück ins Berufsleben kommen sollen, muss sich bei den Hinzuverdienern (Aufstockern) die Arbeit natürlich auch lohnen, um Anreize zu setzen, zumindest zeitweilig auch geringfügig erwerbstätig zu sein und zu verdienen“, teilt der Sozialrechtler Herr Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller, Anwalt Wiesbaden, mit. Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass Geringverdienende am Ende mehr Geld zur Verfügung haben als Beziehende einer Lohnersatzleistung. Hierfür soll eine stärkere Kopplung an den gesetzlichen Mindestlohn erfolgen.

Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Anwalt Wiesbaden

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