HCI MS Hammonia Berolina insolvent – Schadensersatz vor Eintritt der Verjährung geltend machen

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Die inzwischen seit knapp neun Jahren währende Krise der Containerschifffahrt hat ein weiteres Opfer gefordert. Der Schiffsfonds HCI MS Hammonia Berolina ist insolvent. Das Amtsgericht Reinbek hat das Insolvenzverfahren am 20. Januar 2017 eröffnet (Az.: 8 IN 235/16).

Die langanhaltende Krise der Handelsschifffahrt hatte ihren Ursprung in der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 2008. Sie sorgte für einen Rückgang der Nachfrage und als Folge brachen die Charterraten ein. Die Konsequenzen bekamen dann auch Schiffsfonds und ihre Anleger zu spüren. Ausschüttungen blieben ganz oder teilweise aus und für mehrere hundert Schiffsfonds musste in den vergangenen Jahren bereits Insolvenz angemeldet werden. In diese lange Liste hat sich nun auch der im Oktober 2006 von HCI Capital aufgelegte Schiffsfonds MS Hammonia Berolina eingereiht. „Wie viele Schiffsfonds-Anleger vor ihnen, sind nun auch die Anleger dieses Fonds von hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage bedroht, wenn sie sich nicht rechtzeitig wehren und Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Der Schlüssel für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kann in einer fehlerhaften Anlageberatung liegen. Mit Schlagwörtern wie „renditestark“, „sicher“ oder „zur Altersvorsorge geeignet“ wurde den Anlegern die Beteiligung an einem Schiffsfonds häufig schmackhaft gemacht. „Bestehende und aufklärungspflichtige Risiken sind in der Beratung häufig mehr oder weniger unter den Tisch gefallen. Die Möglichkeit des Totalverlusts oder das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung wurden oft in den Beratungsgesprächen verschwiegen und damit auch gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung verstoßen. Daraus können Schadensersatzansprüche für die Anleger entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Jansen.

Allerdings müssen die Forderungen geltend gemacht werden, bevor sie verjähren. Zu beachten ist, dass Schadensersatzansprüche spätestens zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft verjährt sind. „Anleger, die sich Anfang 2007 an dem Schiffsfonds HCI MS Hammonia Berolina beteiligt haben, müssen also umgehend verjährungshemmende Maßnahmen geltend machen, bevor ihre Ansprüche sich aufgrund von Verjährung nicht mehr durchsetzen lassen.

Mehr Informationen: http://www.ajt-neuss.de/bankrecht-kapitalmarktrecht

AJT Jansen Treppner Schwarz & Schulte-Bromby

Steuerberater Rechtsanwälte


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