Hilfe, geschiedener Ehegatte erbt noch: Wie kann dies verhindert werden? (Rechtsanwalt für Testamentsanfechtung)

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Erbrecht durch Testament und Gesetz

Das Erbrecht ist ein komplexes Feld, das sowohl durch testamentarische Verfügungen als auch durch gesetzliche Regelungen geprägt ist. Die Bedeutung eines bewussten Umgangs mit der Erbfolge kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. 

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die §§ 1922 ff., die Erbfolge. Diese gesetzlichen Bestimmungen treten in Kraft, wenn keine testamentarische Verfügung vorliegt. 

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, sich über die Konsequenzen der gesetzlichen Erbfolge im Klaren zu sein und gegebenenfalls durch ein Testament individuelle Regelungen zu treffen.


Gesetzliche Erbfolge oder Testament

Ein Testament bietet die Möglichkeit, die Erbfolge nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und ist somit immer die bessere Wahl gegenüber der gesetzlichen Erbfolge. Durch ein Testament kann konkret bestimmt werden, wer Erbe wird und in welchem Umfang. Dies ermöglicht nicht nur eine gezielte Vermögensnachfolge, sondern kann auch steuerliche Vorteile bieten. 

Nach § 1937 BGB kann jeder durch Testament einen oder mehrere Erben bestimmen. Die gesetzliche Erbfolge, geregelt in den §§ 1922 ff. BGB, tritt hingegen nur ein, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt.


3. Erbt auch ein geschiedener Ehegatte?

Ein zentraler Punkt im Erbrecht ist die Frage, ob und inwieweit geschiedene Ehegatten erbberechtigt sind. 

Grundsätzlich erlischt mit der rechtskräftigen Scheidung das Erbrecht des geschiedenen Ehegatten nach § 1933 BGB. 

Dies bedeutet, dass ein geschiedener Ehegatte nicht mehr gesetzlich erbberechtigt ist. 

Allerdings können testamentarische Verfügungen, die vor der Scheidung getroffen wurden, weiterhin wirksam sein, sofern nicht aus dem Testament selbst hervorgeht, dass die Erbeinsetzung im Falle einer Scheidung nicht gelten soll (§ 2077 Abs. 1 BGB).

Hier müsste im Einzelfall ggf. eine Testamentsanfechtung durchgeführt werden, wenn offensichtlich ist, dass der Erblasser nur vergessen hat, das Testament zu ändern. Denn in der Regel erben geschiedene Ehegatten nicht mehr.


4. Muss der geschiedene Ehegatte gesondert enterbt werden?

Da das Erbrecht des geschiedenen Ehegatten mit der Scheidung erlischt, ist eine gesonderte Enterbung in der Regel nicht notwendig. 

Es ist jedoch wichtig, bestehende Testamente zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass die testamentarischen Verfügungen den aktuellen Lebensumständen entsprechen. Dies ist insbesondere relevant, wenn der geschiedene Ehegatte im Testament als Erbe eingesetzt wurde.


5. Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass ein geschiedener Ehegatte nach deutschem Recht nicht mehr erbberechtigt ist, sobald die Scheidung rechtskräftig ist. Eine gesonderte Enterbung ist daher in der Regel nicht erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch, bestehende Testamente zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Lebensumständen entsprechen. Die Erstellung eines Testaments bietet zudem die Möglichkeit, die Erbfolge individuell zu gestalten und sollte daher in Betracht gezogen werden.

Sollten hier Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit einer noch bestehenden Erbenstellung zugunsten des geschiedenen Ehegatten bestehen, kontaktieren Sie uns. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in dieser Sache!


Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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