Hinweis zur Abmahnung "Niko - Ein Rentier hebt ab"

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Die Firma Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH aus München lässt derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen an dem weihnachtlichen Animationsfilm „Niko - Ein Rentier hebt ab" versenden. Nachdem die Firma bereits im Frühjahr des Jahres durch eine Berliner Anwaltskanzlei Verstöße an diesem Filmwerk abgemahnt hat, werden nunmehr in der Adventszeit - passend zum weihnachtlichen Hintergrund des Films - wieder Inhaber von Internetanschlüssen, über den der vorgeworfene Urheberrechtsverstoß an dem Filmwerk „Niko - Ein Rentier hebt ab" begangen worden sein soll, abgemahnt.

Zwar wurde der Film „Niko - Ein Rentier hebt ab" erst am 15.10.2010 für den deutschen Markt auf Unterhaltungsmedien veröffentlicht, jedoch reichen viele der abgemahnten Rechtsverletzungen nicht selten auf die Vorweihnachtszeit des Jahres 2009 zurück. Zu der Zeit lief der Film in den heimischen Kinos an.

Die Firma Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH fordert mit ihren Abmahnungen die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung zur Ausräumung einer etwaigen Wiederholungsgefahr. Hierdurch soll eine weitere Rechtsverletzung an urheberrechtlich geschützten Werken der Europool und insbesondere an dem Filmwerk „Niko - Ein Rentier hebt ab" verhindert werden.

Darüber hinaus fordert die Firma Europool Europäische Medienbeteiligungs-mbH die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 850,00 Euro.

Da die dem Abmahnschreiben der Firma Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH beigefügte Unterlassungserklärung ein Unterlassungsversprechen hinsichtlich aller urheberrechtlich geschützten Werke dieser Firma und zudem ein Anerkenntnis des vorgenannten pauschalen Betrages vorsieht, muss von einer übereilten Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung abgeraten werden. Dies gilt umso mehr, als dass eine Vielzahl von deutschen Gerichten die Unterlassungserklärung in der beigefügten Form als Schuldanerkenntnis wertet.

Jedoch sollte das Abmahnschreiben nicht einfach beiseite gelegt werden. Die von den Berliner Anwälten der Firma Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH gesetzten Fristen in der Abmahnung des Verstoßes an dem Filmwerk „Niko - Ein Rentier hebt ab" sollten zwingend beachtet werden. Ein Ignorieren der Abmahnung kann sich im Nachhinein Folgen forcieren, die sich als äußerst zeitaufwändig und teuer erweisen.

Es ist daher anzuraten, dass sich der Empfänger einer Abmahnung im Auftrage der Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH wegen eines Verstoßes an dem Filmwerk „Niko - ein Rentier hebt ab" durch einen fachkundigen Rechtsanwalt beraten lässt.

Rechtsanwalt, Mediator & Gütestelle Markus Rassi Warai

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