H&M bekommt 35,3 Mio. € Bußgeldbescheid wegen Datenschutzverstößen

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Es wäre so einfach zu vermeiden gewesen! Einen guten Datenschutz- Standard im Unternehmen zu schaffen, ist zwar ein Aufwand, aber es lohnt sich! Das zeigt sich am aktuellen Fall der Modekette H&M, die ein Rekordbußgeld von 35.258.707,95 Euro von der Behörde "aufgebrummt" bekommen hat:

Grund seien die umfangreichen Erfassungen und jahrelanger Speicherungen privater Lebensumstände von mehreren 100 Mitarbeitern des H&M-Servicecenters in Nürnberg durch die Center-Leitung.

Seit Jahren seien Notizen  auf einem Netzlaufwerk dauerhaft gespeichert worden. Nach Urlaubs- und Krankheitsabwesenheiten hätten die vorgesetzten Teamleader einen sog. "Welcome Back Talk" durchgeführt, in denen konkrete Urlaubserlebnisse und Gesundheitsdaten, also Krankheitssymptome und Diagnosen festgehalten worden sein. Zusätzlich hätten sich einige Vorgesetzte über Einzel- und Flurgespräche ein breites Wissen über das Privatleben ihrer Mitarbeitenden angeeignet, das von eher harmlosen Details bis zu familiären Problemen sowie religiösen Bekenntnissen gereicht habe. Dies sei zumindest teilweise über Jahre gespeichert gewesen und für weitere 50 Führungskräfte im Haus lesbar gewesen.

Bekannt sei dies dadurch geworden, dass Notizen infolge eines IT-Fehlers für einige Stunden unternehmensweit zugreifbar gewesen seien. (Quelle: Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien und Hansestadt Hamburg v. 01.10.2020)


Warum so ein hohes Bußgeld? 

Bei Verstößen gegen die DSGVO droht ein Bußgeld bis zu 20 Mio € oder 4 % des weltweit erzielten Umsatzes. Das lässt sich mittlerweile genau an einer Tabelle berechnen.

Was hätte H&M besser machen können?

Den Beschäftigtendatenschutz beachten. 

Wann benötigt man einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen?

Vereinfach gesagt, wenn über 20 Personen ständig auf personenbezogene Daten Zugriff haben bzw. Daten verarbeiten.

Oder wenn Kerntätigkeit des Unternehmens ist mit sensiblen Daten zu arbeiten bzw. personenbezogene Daten regelmäßig zu verarbeiten.

Wie gut ist Ihr Unternehmen im Datenschutz aufgestellt?

Kontaktieren Sie uns... wir unterstützen Sie als Datenschutzbeauftragter oder rechtlicher Berater einfach, schnell und kosteneffizient.

Ihre Ansprechpartnerin:

Sabine Schenk 

Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Europajuristin (Univers. Würzburg)

TÜV- zertifizierte Datenschutzbeauftragte


Phone: 089 / 21543877

Email: info@europajurist-schenk.com

Web: www.anwalt-datenschutzbeauftragter.de


Foto(s): schenk

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