Externer Datenschutzbeauftragter für den Raum Bremen

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Sie benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten? Dann sind Sie bei uns richtig!

Wir sind als Rechtsanwälte im Bereich Datenschutz tätig und beraten zahlreiche Unternehmen und Organisationen in Bremen und Niedersachsen.

Wer braucht einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

Der Gesetzgeber schreibt die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor, wenn 20 oder mehr Mitarbeitern mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind. Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter aber auch bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien. Bei Nicht Bestellung drohen hohe Bußgelder.

Aber auch wenn man nicht gesetzlich verpflichtet ist einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, ist dies in vielen Fällen trotzdem sinnvoll. Denn unabhängig von der Größe muss jedes Unternehmen die Vorschriften der DSGVO einhalten. Diese sieht viele Pflichten für Unternehmen vor. Auch hier drohen hohe Bußgelder, wenn man dagegen verstößt.

Wir sind genau auf diese Bereich spezialisiert und können Ihnen daher punktgenau helfen.

Ob Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Zurverfügungstellen von Vorlagen, Erstellen von Verträgen, Prüfung  auf Einhaltung der DSGVO bei der Videoüberwachung oder dem Einsatz von KI Anwendungen oder auch der Mitarbeiterschulung. Wir wissen worauf es ankommt.

Als externer Datenschutzbeauftragter beraten und unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen und bieten praktische Hilfe an.

Rufen Sie uns gerne unverbindlich an unter 0421- 56638780 oder schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@dr-schenk.net. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch vorbei.





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