Hohe Gebühren fressen das Ersparte – Banken und Versicherungen in der Kritik

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„Das hat viele Leute aufgerüttelt!“ So wie Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AJT, haben wohl auch viele Bankkunden am 9. Mai 2017 mit großem Interesse die Bild-Zeitung gelesen.

„So zocken Banken die Sparer ab“ titelt das Blatt und führt ein einzelnes Beispiel an: die „FlexiRente Strategie“ der DEVK. Die als sinnvolle Strategie zur Altersvorsorge gepriesene Anlage wird von der Sparda-Bank West vermittelt. Hier werden für die Anlage von 42.000 Euro Vermögen vermeintlich extrem hohe Gebühren und Verwaltungsauslagen abgezwackt. Die Sparda-Bank West kassiert da mit und erhält schon zum Vertragsschluss 1891 Euro Provision, die zusätzlich zur Abschlussgebühr der DEVK und weiteren Jahresgebühren fällig wird. Weiter werden DEVK-Kunden zur Kasse gebeten, weil die DEVK ihr Geld in das Produkt „SpardaTrend 38/200“ anlegt. Hier verlangt die Fondsgesellschaft pro Jahr 1,11 Prozent der Gesamtsumme Verwaltungsgebühren von Sparern, die ihr Geld sicher, fest und optimal angelegt denken. Der Sparer zahlt in Summe rund 12.000 Euro an Bank, Versicherung und Fondsgesellschaft. Ob das zu viel ist? Das kann man nicht wirklich beurteilen, ohne das Produkt inhaltlich zu prüfen.

Rechtsanwalt Jansen: „Das ist ein Beispiel, das durch seine medienwirksamen Negativ-Effekte natürlich heraussticht – grundsätzlich ist es aber so, dass sich hinter kleinen Prozentzahlen oft große Summen verbergen und Bank- und Versicherungskunden sich oftmals keine Gedanken darüber machen, dass 1 Prozent auch schon ein Vermögen sein kann!“ Eine Besonderheit mag der Jurist aus Neuss nicht erkennen. Hier müsse sich die Bild auch den Vorwurf gefallen lassen, das Produkt nicht mit anderen Anlagen verglichen zu haben und auch die Vorteile des Produkts nicht aufzuzählen.

Sein Tipp: „Rein rechtlich ist da in vielen Fällen nicht viel zu machen, weil sich Banken und Versicherungen im Rahmen der ihnen gegebenen Möglichkeiten bewegen, trotzdem sollten Vertragsunterlagen für Kapitalanlagen in dieser Höhe immer von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geprüft werden.“ Zudem sollte in besonders krassen Fällen unbedingt das Gespräch mit Bank und Versicherer gesucht werden – auch im Nachhinein, z. B. im Rahmen einer professionellen Mediation. Solche Formen der Streitschlichtung sind oft günstiger und nervenschonender als der Gang durch die gerichtlichen Instanzen. Jansen: „Aber auch der sollte nicht vermieden werden, wenn Banken und Versicherer Gebühren zu Unrecht abziehen. Solche Verfahrensweisen sind immer wieder Inhalt von Rechtsstreitigkeiten bis hin zum Bundesgerichtshof. Hier wird im Sommer z. B. über die Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren bei Gewerbedarlehen entschieden. Jansen: „Wenn diese Entscheidung bankenkritisch ausfällt, bekommen deutsche Kreditinstitute ein großes Problem!“

Bei Fragen zur Zulässigkeit von Gebühren steht Rechtsanwalt Markus Jansen Sparern und Versicherten deutschlandweit zur Verfügung.

Mehr Informationen: https://www.ajt-partner.de/bankrecht


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